52 ZEVA-Symposium 2023 BÄK unterstützt Aufbau ärztlicher Selbstverwaltung in der Ukraine Die ukrainische Regierung arbeitet bereits an Gesetzen, die nach Beendigung des Kriegszustandes zügig in Kraft treten und die Zukunft des Landes gestalten sollen. Dazu zählt auch die Einführung einer Selbstverwaltung im Gesundheitswesen – eine Initiative, die bereits seit Jahren von der BÄK auf Wunsch der dortigen Ärzteschaft begleitet wird. In einem der Werchowna Rada, dem ukrainischen Parlament, vorgelegten Gesetz ist diese nun vorgesehen. Die BÄK stand im Berichtsjahr diesbezüglich mit ihren ukrainischen Kolleginnen und Kollegen und verschiedenen politischen Entscheidungsträgern in intensivem Austausch. So waren unter anderem der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des ukrainischen Parlaments, Mykhailo Radutsky, und die Leiterin des Nationalen Gesundheitsdienstes der Ukraine, Nataila Gusak, Gäste des 127. Deutschen Ärztetages in Essen. Hier konnte mit engagierter Unterstützung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) ein Programm zu verschiedenen Aspekten der Selbstverwaltung organsiert werden. Darüber hinaus fand am Rande des Ärztetages ein Erfahrungsaustausch der ukrainischen Gäste mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärztekammern aus Mittel- und Osteuropa über deren Erfahrungen beim Aufbau ihrer Ärztekammern statt. Auf Vermittlung der BÄK konnte die Delegation mit verschiedenen Gesundheitspolitikern aus Deutschland zusammentreffen. Eine weitere Delegation aus der Ukraine nahm am jährlich stattfindenden Symposium der Mittel- und Osteuropäischen Ärztekammern (ZEVA) teil. Dieses fand im Jahr 2023 auf Einladung der ÄKNo in Düsseldorf statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde der Entwurf des neuen ukrainischen Kammergesetzes vorgestellt und diskutiert. Eine Parlamentsabgeordnete berichtete per Videoschalte aus Kiew über die aktuellen Entwicklungen. Im Nachgang begrüßte die BÄK in Abstimmung mit dem ukrainischen Ärzteverband und einigen Ärztekammern Mittel- und Osteuropas in einem Schreiben an den Gesundheitsminister und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses der Ukraine die konkreten Schritte zur Einführung einer ärztlichen Selbstverwaltung und gab einzelne Empfehlungen zum Gesetzesentwurf. Um die ukrainischen Ärztinnen und Ärzte mit der Funktionsweise einer ärztlichen Selbstverwaltung weiter vertraut zu machen, fand darüber hinaus ein Webinar im Dezember 2023 statt. Bei diesem stellte ein BÄK-Vertreter die ärztliche Selbstverwaltung am Beispiel Deutschlands vor. Mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums wurde unter anderem die deutsche (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte ins Ukrainische übersetzt. ■ © Sabine Schindler-Marlow
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=