54 Transplantationsmedizin Richtlinienarbeit und Prüfungen im gesetzlichen Auftrag Nach dem Transplantationsgesetz (TPG) hat die Bundesärztekammer den Auftrag, Richtlinien für die Organtransplantation zu erarbeiten und weiterzuentwickeln. Die dafür eingerichtete Ständige Kommission Organtransplantation (StäKO) konstituierte sich für die Amtsperiode 2023–2026 im Januar 2023 und führte zwei weitere Sitzungen im Berichtsjahr durch. Im März 2023 tagten die StäKO-Leitung und die Federführenden der Arbeitsgruppen in einer Klausurtagung über Inhalte und Ziele der Amtsperiode. Die zwölf AGs traten in zwölf Sitzungen zusammen. Schwerpunktmäßig hat sich die StäKO mit folgenden Themen befasst: Aktualitätsprüfung der Richtlinien, künftiger Einsatz der Maschinenperfusion, Forschungsvorhaben in der Transplantationsmedizin und Fragen der Lebendorganspende im Hinblick auf die geplante Novellierung des Transplantationsgesetzes. Bereits im Januar 2023 erfolgte die Neubekanntmachung der Richtlinien zur Wartelistenführung und Organvermittlung als Ergebnis der Arbeit der vorhergegangenen Amtsperiode. Dies wurde im Zuge der Aktualisierung des Allgemeinen Teils erforderlich, der allen organbezogenen Richtlinien vorangestellt ist. Richtlinienänderungen umgesetzt Im weiteren Verlauf traten organbezogene Änderungen in Kraft, die ebenfalls noch in der vorherigen Amtsperiode beschlossen worden waren. Es handelt sich hierbei um die Richtlinie zur Lebertransplantation sowie die Richtlinie zur Pankreastransplantation und kombinierten Pankreas-Nierentransplantation – beide traten am 12. September 2023 in Kraft – sowie die Richtlinie zur Nierentransplantation, die am 27. Juni 2023 in Kraft trat. Ferner trat die Neufassung der Richtlinie zur Darmtransplantation und zu kombinierten Trans- © horizont21/stock.adobe.com
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