55 plantationen unter Einschluss des Darms am 12. September 2023 in Kraft. Prüfungs- und Überwachungskommission Die Überwachungskommission gemäß § 11 Abs. 3 S. 4 TPG und die Prüfungskommission gemäß § 12 Abs. 5 S. 4 TPG sind die Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband, die für die Prüfung der deutschen Transplantationszentren, der Vermittlungsstelle und der Koordinierungsstelle verantwortlich zeichnen. Die Jahresvisitationen ließen eine sorgfältige und nachvollziehbare Wahrnehmung der gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Aufgaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation als Koordinierungsstelle nach § 11 TPG und der Stiftung Eurotransplant als Vermittlungsstelle nach § 12 TPG feststellen. Insgesamt 35 Transplantationsprogramme hat die Prüfungskommission auf Basis der Krankenakten von 548 Organempfängern nach postmortaler Organspende überprüft, davon acht im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung und 28 im schriftlichen Verfahren. Die Prüfung eines Programms erfolgte für die dritte Prüfperiode im schriftlichen Verfahren und für die vierte im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung. Prüfgegenstand waren im Berichtszeitraum 2022/2023 Herz-, Lungen- und Lebertransplantationen der Jahre 2016 bis 2018 sowie Herz-, Lungen-, Leber-, Nieren- und Pankreastransplantationen (einschließlich kombinierter Transplantationen) der Jahre 2019 bis 2021. Bei keiner der Prüfungen wurden Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder Manipulationen festgestellt. Damit setzt sich aus Sicht der Kommissionen die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fort, wie sie in ihrem, im Dezember 2023 vorgelegten Tätigkeitsbericht feststellten. Vertrauensstelle Transplantationsmedizin Die Vertrauensstelle Transplantationsmedizin steht jedem für Anfragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Organspenden oder -transplantationen offen. Weiterhin ist es ihre Aufgabe, vertrauliche Hinweise auf Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten im Bereich der Organspende und der Organtransplantation entgegenzunehmen und in Kooperation mit der Prüfungs- und Überwachungskommission zu klären. Neben allgemeinen und einzelfallbezogenen Fragen zur Organspende und -transplantation betrafen die Eingaben des vergangenen Jahres insbesondere inhaltliche und verfahrensbezogene Fragen der Lebendorganspende. ■ © horizont21/stock.adobe.com
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