56 ÄZQ Hypertonie – eine neue Nationale VersorgungsLeitlinie Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) hat mit der Nationalen VersorgungsLeitlinie Hypertonie erstmals seit dem Jahr 2010 eine Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) zu einer neuen Indikation veröffentlicht. Nach einem knapp dreijährigen Bearbeitungsprozess legte ein multidisziplinäres Expertengremium Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Menschen mit Bluthochdruck vor. Dabei ermittelte die Gruppe den aktuellen Wissensstand systematisch, bewertete ihn kritisch und fasste diesen verständlich für alle an der Versorgung Beteiligten zusammen. Die Leitliniengruppe setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern von 21 Fachgesellschaften/Organisationen zusammen. Zu speziellen Fragestellungen, die besondere Expertise erforderten, waren weitere Expertinnen und Experten eingeladen, zum Beispiel von der Embryonaltoxikologie an der Charité zum Thema Hypertonie und Schwangerschaft. Eine der in den vergangenen Jahren intensiv diskutierten Fragen rund um die Behandlung der Hypertonie lautet, auf welchen Wert ein erhöhter Blutdruck gesenkt werden sollte. Die Leitliniengruppe diskutierte dies anhand der vorliegenden Studien, die nicht eindeutig sind und unterschiedliche Schlüsse zulassen. Aus diesem Grund definiert die NVL einen Bereich (Korridor), in dem der Blutdruckwert liegen sollte, statt einen starren Zielwert vorzugeben. Die NVL beschreibt zudem Faktoren, die eher für eine strengere oder eine weniger strenge Einstellung sprechen. Damit stärkt sie das individuelle ärztliche Urteil im Einzelfall und die gemeinsame Therapieabwägung zwischen Arzt und Patient. Einen Schwerpunkt setzt die NVL auch bei der nicht-medikamentösen Therapie. Gerade für Salzrestriktion und körperliche Aktivität gibt es in inzwischen belastbare Evidenz. Im Berichtsjahr wurden unter anderem aktualisierte Versionen der NVL Herzinsuffizienz und der NVL Diabetes veröffentlicht. Die BÄK und die KBV betreiben seit dem Jahr 1995 das ÄZQ. Vor dem Hintergrund geänderter rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen sehen KBV und BÄK keine Perspektive für die dauerhafte Fortführung von gemeinsamen Einrichtungen. BÄK und KBV haben deswegen eingehend über die Zukunft des ÄZQ beraten und sind zu dem Ergebnis gekommen, die Tätigkeit des ÄZQ zum 31. Dezember 2024 zu beenden. Das ÄZQ hat in den vergangenen 30 Jahren wichtige Beiträge zur Patienteninformation, zur Patientensicherheit und zur Förderung einer evidenzbasierten Patientenversorgung geleistet. Diesen Anliegen bleibt die BÄK weiterhin verpflichtet und nutzt deswegen die getroffene Entscheidung zu einer stärkeren Fokussierung ihrer diesbezüglichen Aktivitäten in ihren Strukturen. Bezüglich der NVL wird die BÄK den Austausch mit den weiteren Akteuren suchen, um auch hier zu einer adäquaten Perspektive zu kommen. ■ © 4frame group/stock.adobe.com
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