Tätigkeitsbericht 2023 der BAEK

8 Kammerjahr 2023 Gemeinwohl im Blick Über Grundprinzipien und politische Bedeutung ärztlicher Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung in unserem Gesundheitssystem lassen sich ganze Bände füllen. Man kann die gesamtgesellschaftliche Bedeutung dieser beiden Wesensmerkmale des deutschen Gesundheitssystems aber auch in wenigen Sätzen zusammenfassen: „Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung sind im ärztlichen Bereich eine wertvolle gesellschaftliche Ressource, die wir brauchen, wenn wir ein leistungsfähiges Gesundheitswesen und damit eine humane Gesellschaft organisieren wollen. Ärztliche Selbstverwaltung und Freiberuflichkeit sind siamesische Zwillinge, das eine kann ohne das andere nicht überleben.“ Das sagte Peter Müller, damaliger Richter des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes, in seinem vielbeachteten Grundsatzreferat zur ärztlichen Freiberuflichkeit auf dem 127. Deutschen Ärztetag im Mai 2023 in Essen. Die Abgeordneten des Ärztetages hatten sich unter dem Titel „Freiheit und Verantwortung in der ärztlichen Profession“ in einem eigenen Schwerpunktthema mit dem Verständnis des ärztlichen Berufs als Profession und den aktuellen Herausforderungen, mit denen die ärztliche Profession konfrontiert ist, befasst. Ärztliche Selbstverwaltung unbedingt notwendig Müller leitete in seinem Vortrag aus dem Subsidiaritätsprinzip, der ärztlichen Freiberuflichkeit und dem Allgemeinwohlprinzip die unbedingte Notwendigkeit einer ärztlichen Selbstverwaltung ab. Denn nur mit einer starken Selbstverwaltung könnten diese drei Prinzipien garantiert und zum Wohle der Patientinnen und Patienten umgesetzt werden. Das medizinische Fachwissen sowie das berufliche Selbstverständnis in Verbindung mit der Verankerung in der Arzt-Patient-Beziehung könne in Qualität und Effizienz von keiner sonstigen staatlichen Verwaltung erreicht werden. „Wir brauchen mehr Selbstverwaltung und Selbstverantwortlichkeit. Dies führt am Ende zu mehr Menschlichkeit“, resümierte Müller unter dem Applaus der Abgeordneten. Die Bundesärztekammer bringt sich in vielfältiger Weise – teils im gesetzlichen Auftrag, zumeist aber eigeninitiativ aus Verantwortung für das Gemeinwohl – in die Fortentwicklung unseres Gesundheitswesens ein. Der Tätigkeitsbericht 2023 der BÄK vermittelt anhand zahlreicher Beispiele einen Eindruck ihres breiten Tätigkeitsspektrums. Beispielhaft zu nennen sind die Aufgaben der Bundesärztekammer im gesetzlichen Auftrag unter anderem im Bereich der Transplantationsmedizin, der Transfusionsmedizin oder im Betäubungsmittelrecht. Zudem erstellt die BÄK in zahlreichen weiteren Gebieten Richtlinien und Empfehlungen sowie viele weitere Expertisen zu unterschiedlichen medizinischen und medizinisch-ethischen Themen. Hinzu kommt ihre umfangreiche politische Arbeit im Kontext aktueller gesundheitspolitischer Gesetzgebungsmaßnahmen. Um die Bedeutung der Arbeit der Bundesärztekammer, aber auch vieler weiterer Vertreterinnen und Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft für das © Christian Glawe-Griebel/Helliwood © Christian Glawe-Griebel/Helliwood

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