Tätigkeitsbericht 2023 der BAEK

9 Gesundheitswesen sollte auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wissen. Dass er in seinen ersten beiden Amtsjahren dennoch die Expertise bei vielen Akteuren aus dem Gesundheitswesen bei der Ausarbeitung wichtiger Strukturreformen außer Acht ließ, sie mehrfach sogar als Lobbyistenorganisationen diskreditierte, sorgte für Unverständnis und Empörung. Ärztliche Perspektive in die Politik einbringen Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt brachte es in seiner Eröffnungsrede auf dem Deutschen Ärztetag in Essen auf den Punkt, als er den anwesenden Bundesgesundheitsminister darauf hinwies, dass in den Gremien der Selbstverwaltung viele engagierte Kolleginnen und Kollegen mit ihrem Erfahrungswissen aus der Versorgung Konzepte und Vorschläge für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens entwickeln. „Ich halte es für einen schweren politischen Fehler, dass Sie dieses Engagement Ihrer eigenen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen als Lobbyismus diskreditieren, statt dieses wertvolle Erfahrungswissen für Ihre Arbeit zu nutzen“, so Reinhardt. Der BÄK-Präsident spielte damit auf Interviewäußerungen des Ministers an. Dieser hatte bei der Vorbereitung der Krankenhausreform – einem zentralen gesundheitspolitischen Vorhaben der Koalition in dieser Legislaturperiode – ausschließlich mit einer wissenschaftlichen Kommission zusammengearbeitet, die Organisationen aus dem Gesundheitswesen mit ihrem Fachwissen aus der Versorgung aber weitgehend außen vor gelassen. Seine Begründung: „Hätte ich von Anfang an alle mitreden lassen, wäre es auf den üblichen Lobbyistenkrieg hinausgelaufen.“ Wohin das führte, ist weithin bekannt. Die im Dezember 2022 vorgelegten Empfehlungen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ sollten die Grundlage für eine von Bund und Ländern gemeinsam ausgearbeitete Reform werden. Die Länder und zahlreiche Akteure aus dem Gesundheitswesen warnten insbesondere mit Blick auf die Krankenhausplanung vor Praxisferne und zu starren Vorgaben des Bundes. Die Bundesärztekammer forderte unter anderem Öffnungsklauseln und Ausnahmeregelungen für die Länder sowie in den Medien den Blick immer wie-der auf die eigentlichen Versorgungsaspekte im Zusammenhang mit der Reform zu richten. Besonders hob sie die Auswirkungen der Reform auf die ärztliche Weiterbildung hervor. Die BÄK verwies auch auf ihr ärztliches Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK), auf das im späteren Arbeitsentwurf des Reformgesetzes und auch im Referentenentwurf explizit Bezug genommen wurde. Nach intensiven Verhandlungen einigten sich Bund und Länder schließlich im Juli 2023 auf gemeinsame Eckpunkte für die Reform, die sich in Grundzügen stark an der in Nordrhein-Westfalen bereits erfolgreich eingeleiteten Krankenhausreform orientierten. Ärztliche Weiterbildung im Blick behalten Die Bundesärztekammer begrüßte die Eckpunkte im Grundsatz. Seit Beginn der Diskussion zur Krankenhausreform wird vonseiten der Ärzteschaft jedoch angemahnt, die ärztliche Weiterbildung nicht aus den Augen zu verlieren. In den Eckpunkten war zunächst vorgesehen, die ärztliche Weiterbildung ausgerechnet bei den Kliniken der niedrigsten Versorgungsstufe (Level Ii) zentral zu verankern. Das aber hätten diese Kliniken – aus Sicht der BÄK – nicht leisten können, da der größte Teil des stationären Leistungsspektrums von ihnen gar nicht abgebildet werden soll. Nach Intervention der BÄK wurde von diesem Vorhaben später Abstand genommen. (Im aktuellen Referentenentwurf, der im April 2024 öffentlich wurde, wird jedoch den sogenannten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, früher Level-Ii-Kliniken, eine besondere Rolle für die allgemeinmedizinische Weiterbildung zugewiesen, der diese Einrichtungen nicht gerecht werden können.) © Christian Glawe-Griebel/Helliwood © Halfpoint/stock.adobe.com

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