Medizinische Fachangestellte (MFA)

Ausbildung

Der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte (kurz: MFA) ist einer der beliebtesten Ausbildungsberufe in Deutschland und bietet einen interessanten, zukunftsorientierten und sicheren Arbeitsplatz.

Medizinische Fachangestellte sind Multitalente mit den vielfältigsten Aufgaben, Kenntnissen und Talenten. Die Ausbildung findet berufsbegleitend statt und dauert in der Regel drei Jahre.

Die Landesärztekammern sind die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen für die Ausbildung der MFA.

Sie sind unter anderem zuständig für die Eintragung, Änderung und Löschung von Berufsausbildungsverträgen und stehen Ausbilderinnen und Ausbildern und Auszubildenden beratend zur Seite.



Fortbildung

Sie möchten sich weiterentwickeln? Sie möchten Ihr Wissen vertiefen und auf den aktuellen Stand bringen? Sie möchten neue Tätigkeitsfelder für sich entdecken und mehr Verantwortung im Praxisalltag übernehmen?

Die Landesärztekammern und ihre Fortbildungsakademien bieten zahlreiche ein- bis mehrtägigen Fortbildungen an, durch die Sie Ihr Wissen vertiefen oder sich spezialisieren können.

Wenn Sie eine Führungsposition anstreben, bietet sich die anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung "Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung" zur persönlichen Weiterentwicklung an.


Mehr zum Thema "Fortbildung für Medizinische Fachangestellte" unter www.fortbildung-mfa.de


Tarife

Die Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte werden von der bei der Bundesärztekammer angesiedelten Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) auf Arbeitgeberseite und auf Arbeitnehmerseite dem Verband medizinischer Fachberufe (VmF) geschlossen.

Die Tarifverträge sind nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden. Sie gelten daher nicht zwingend, sondern nur, wenn:

  • beide Partner des Arbeitsvertrages bei den tarifvertragsschließenden Parteien organisiert sind

oder

  • im Arbeitsvertrag auf die Tarifverträge ausdrücklich oder stillschweigend Bezug genommen wird.

Nachstehend finden Sie die gültigen Tarifverträge für Medizinische Fachangestellte.



Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA)

Die AAA ist die Tarifpartei der ärztlichen Arbeitgeber, eine reine Arbeitgebergemeinschaft; ihre Mitglieder sind ausschließlich niedergelassene Ärzte, die Medizinische Fachangestellte beschäftigen.

Mehr Informationen zur AAA