Verbände warnen vor neuer Bürokratie für Krankenhäuser

Gesundheitspolitik

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in sich in seiner Sitzung am 3. Juli 2024 über den Gesetzentwurf für ein Medizinforschungsgesetz und dazugehörige Änderungsanträge der Regierungsfraktionen beraten.

Mit dem (fachfremden) Änderungsantrag 4 sollen die bereits sehr umfangreichen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) nochmals ausgeweitet werden. Konkret sieht der Antrag vor, dass Daten zum ärztlichen Personal zukünftig von den Krankenhäusern auch gegliedert nach den Leistungsgruppen zu übermitteln sind.

Die Bundesärztekammer, der Marburger Bundes und die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatten zuvor in einem gemeinsamen Schreiben an die Regierungsfraktionen im Gesundheitsausschuss gewarnt, dass die im Änderungsantrag vorgesehenen umfangreichen Datenlieferungsverpflichtungen für die Krankenhäuser eine minutengenaue Dokumentation der ärztlichen Tätigkeiten erforderlich machen würden. Diese widerspreche den wiederholten Beteuerungen eines Bürokratieabbaus im Gesundheitswesen.