Ärztliches Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK)
Die BÄK hat ein fachübergreifendes Instrument entwickelt, das Ärztinnen und Ärzte als Grundlage für die Personalplanung dienen und im Diskurs mit nichtärztlichen Entscheidungsträgern unterstützen soll. Ziel ist, dass ärztliche Personalbemessungssystem „ÄPS-BÄK“ als Maßstab zur Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs in Kliniken zu etablieren.
Aus ärztlicher Perspektive ist entscheidend, dass nicht nur die Tätigkeiten der direkten Patientenversorgung abgebildet werden. Ein Instrument zur Personalbemessung muss darüber hinaus auch die weiteren ärztlichen Aufgaben und Pflichten im Blick haben.
Dazu zählen gesetzliche und regulative Beauftragungen, Qualitätssicherung, Führungsaufgaben, Tätigkeiten im Rahmen von Weiterbildung, Fortbildung und Ausbildung, Vernetzung und Kooperation, Administration, Organisation und Dokumentation sowie ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der Versorgung besonderer versorgungsaufwändiger Patientengruppen.
Historie
FAQ – Umsetzung des Instruments zur Kalkulation patienten- und aufgabengerechter ärztlicher PersonalausstattungStand: 06.03.3023
Ärztliches Personal: Endlich echten Bedarf ermitteln
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 119 | Heft 22–23 | 7. Juni 2022
Wie hilft Ihr Personalbemessungstool den Klinikärzten, Dr. Johna?
ÄrzteTag-Podcast, 26.05.2022
BÄK: Kalkulationstool soll tatsächlichen ärztlichen Personalbedarf ermitteln
aerzteblatt.de, 25.05.2022
Positionspapier der Bundesärztekammer "Prinzipien und Kriterien zu Personalvorgaben für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus" Stand: 24.08.2019