Chancen nutzen

Die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung wird ärztliches Handeln verändern. Bestehende Prozesse und Abläufe kommen auf den Prüfstand.

Neue digitale Anwendungen wie das E-Rezept, die elektronische Arbeitsunfahigkeitsbescheinigung, die elektronische Patientenakte oder medizinische Apps für Patientinnen und Patienten gestalten die bisherige Patientenversorgung weiter.

Die Bundesärztekammer begleitet diese Entwicklung aktiv; sei es im Rahmen ihrer Rolle als Gesellschafter der gematik GmbH, in eigenen Projekten oder in Stellungnahmeverfahren zu digitalpolitischen Gesetzen.

Dabei steht die Maxime im Vordergrund, dass digitale Anwendungen Ärztinnen und Ärzte in der Versorgung unterstützen müssen, bürokratieentlastend wirken sollten und erst nach einer gründlichen Erprobung Eingang in die Versorgung finden dürfen.

Unter der Leitung des Präsidenten der Ärztekammer Berlin, PD Dr. Bobbert, und des Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, befassen sich der Ausschuss und der Erfahrungsaustausch "Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung" mit diesem Themenbereich. In der Bundesärztekammer liegt die Zuständigkeit im Dezernat 5.

Einer der herausragenden Kritikpunkte der BÄK der vergangenen zehn Jahre war, dass seitens der politisch Verantwortlichen keine Digitalstrategie für das Gesundheitswesen entwickelt und vorgelegt wurde. Dies hat sich seit März 2023 geändert.  

Mit Vorlage eines Strategiepapiers „Gemeinsam Digital“ im März 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diese strategischen Vorstellungen und zukünftigen Handlungsfelder für eine Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege formuliert und veröffentlicht.

Als Grundlage für die Erarbeitung des Strategiepapiers diente eine kurze Workshopreihe des BMG mit einer Vielzahl von Akteuren des Gesundheitswesens, bei der die BÄK eine Priorität auf Nutzerorientierung und Praxistauglichkeit der avisierten digitalen Transformation im Gesundheitswesen gelegt hat.

Damit liegt zum ersten Mal eine konsolidierte Strategie vor, auf deren Basis konkrete Umsetzungsschritte aller Beteiligten erfolgen sollen, wie etwa für gesetzgeberische Initiativen zur Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Im Kern der Digitalisierungsstrategie liegen drei Themenfelder:

  • Die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, insbesondere der elektronischen Patientenakte (ePA), die Zug um Zug zu einer umfassenden Gesundheitsplattform des Patienten ausgebaut werden soll. 
  • Eine weitgehende und regelbasierte Nutzung von Daten der Patienten für Kostenträger, Wissenschaft, Forschung und auch zu industriellen Zwecken; verbunden mit einer Neugestaltung des Aspektes Datenschutz.
  • Der Umbau der gematik zu einer „Digitalen Gesundheitsagentur“, bei der zukünftig die Nutzerorientierung an erster Stelle stehen soll.

Der Gesetzgeber hat im Laufe des Jahres 2023 auf Grundlage dieser Handlungsleitlinien zwei umfangreiche Gesetzesvorhaben angestoßen, das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz) und das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz).

Beide Gesetze, bei denen sich die Bundesärztekammer im Rahmen von Stellungnahmeverfahren und Anhörungen im BMG sowie im Bundestagsausschuss für Gesundheit konstruktiv kritisch eingebracht hat, wurden im Dezember 2023 im Bundestag verabschiedet.

In ihnen werden die benannten strategischen Vorgaben in konkrete gesetzliche Regelungen überführt. Die gesetzlichen Regelungen für den Umbau der gematik - das Gesundheitsdigitalagenturgesetz (GDAG) - befindet sich im Gesetzgebungsverfahren (Stand: Juni 2024). 

Positionierung

Positionierung der BÄK

 

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Digitale Anwendungen

 

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Telemedizin / Fernbehandlung

 

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Social Media: Vernetzt mit Kollegen und Patienten

Die Nutzung sozialer Medien gehört für viele Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Patientinnen und Patienten mittlerweile zum Alltag.

Soziale Medien können ein direktes Arzt-Patient-Gespräch sinnvoll ergänzen.

Wichtig aber ist, bei der Nutzung sozialer Medien die ärztliche Schweigepflicht und den Datenschutz stets zu beachten.

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IT-Sicherheit schützt sensible Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten in IT-Systemen ist unabdingbar, um ein intaktes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sicherzustellen. Sicherheit von Patientendaten umfasst ihre Vertraulichkeit, Authentizität und die Integrität. Um diese zu gewährleisten, müssen medizinische Daten sowohl in der digitalen Kommunikation als auch bei ihrer Speicherung und Verarbeitung in der Arztpraxis geschützt werden. Voraussetzung dafür ist eine vertrauenswürdige, geschützte IT-Infrastruktur in der Arztpraxis.

Die neue Rechtslage im Datenschutzrecht und punktuelle Gesetzesänderungen im Bereich der ärztlichen Schweigepflicht haben es erforderlich gemacht, dass die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die „Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" 2021 aktualisiert haben.

Weiterführende Informationen stellen KBV  und  gematik zur Verfügung.

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