Honorar
Die Bundesärztekammer erarbeitet u.a. Abrechnungsempfehlungen zur aktuell gültigen Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ). Gemeinsam mit ärztlichen Berufsverbänden und Fachgesellschaften entwirft sie zudem ein umfassendes Konzept zur GOÄ-Novellierung und wirkt an weiteren vergütungsrelevanten Gesetzesvorhaben mit.
Als Arbeitsgemeinschaft der 17 (Landes)Ärztekammern nimmt die Bundesärztekammer die Beratung von Politik und Verbänden auf Bundesebene wahr und erarbeitet gemeinsam mit ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften Konzepte zur Weiterentwicklung des Gebührenverzeichnisses.
Zudem informiert sie die Landesärztekammern über aktuelle Entwicklungen, unterstützt sie bei Auslegungsfragen zur GOÄ und vermittelt den Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Schwerpunkt der Tätigkeit sind die Beratungen auf bundespolitischer Ebene zur Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Ärzte und zu anderen die Privatliquidation berührenden Bundesgesetzen sowie die Beratung der Landesärztekammern bei der Anwendungspraxis.
Mit der privaten Krankenversicherung werden vor allem Fragen der Weiterentwicklung bestehender Gesetze, tariflicher Entwicklungen und der Abrechnungspraxis beraten.
Honorarvereinbarungen auf Bundesebene trifft die Bundesärztekammer mit der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Agentur für Arbeit.