Interprofessionelle Zusammenarbeit
Ärztinnen und Ärzte können Leistungen, die ihnen vorbehalten sind und die sie selbst erbringen dürfen, an andere Ärztinnen und Ärzte delegieren, wenn diese ebenfalls die erforderlichen berufs- und ggf. vertragsarztrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Solche Leistungen können Ärztinnen und Ärzte in Teilen auch an nichtärztliche Mitarbeiter delegieren, d.h. von diesen unter deren Verantwortung durchführen lassen.
BÄK-Positionen zu einer interdisziplinären und teamorientierten Patientenversorgung
Physician Assistant – Ein neuer Beruf im deutschen GesundheitswesenBerlin, 25.05.2017
Resolution zur DelegationDie unterzeichnenden ärztlichen Spitzenverbände haben auf Einladung der Bundesärztekammer in einer gemeinsamen Sitzung dringende gesundheitspolitische Probleme erörtert und in einer Resolution ihre gemeinsamen Kernforderungen zur Delegation formuliert, Berlin, 23.02.2012
Persönliche Leistungserbringung - Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher LeistungenStellungnahme der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Stand: 29.08.2008