SN-BÄK zum BE des G-BA über eine Änderung der RL über die Beurteilung der AU und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung n. § 92 Abs. 1 (2) Nr. 7 SGB V (AU-RL): Feststellg.v.AU aufgr.tel. Anamnese für einen Zeitraum von bis zu bis zu 14 Kal.Tg.
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