Stellungnahme der BÄK zum BE des G-BA über eine Änderung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 des SGB V: Ausnahmeregelung zur Aufnahmebereitschaft für beatmungspflichtige Intensivpatienten
Weitere Informationen zur Veröffentlichung des Gemeinsamen Bundesausschusses:
https://www.g-ba.de/beschluesse/4225/