SN d.BÄK z.Beschlussentw. des G-BA über eine Änderung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gem. § 136c Abs. 4 des SGB V: Verlängerg. d.Ausnahmeregelung z.Aufnahmebereitschaft f.beatmungspflichtige Intensivpatien
Weitere Informationen zur Veröffentlichung des Gemeinsamen Bundesausschusses:
https://www.g-ba.de/beschluesse/4296/