SN der BÄK zum BE des G-BA üb. eine Änderung der RL üb. die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit u.die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 (2) Nr. 7 des SGB V (AU-RL): Verlängerung der Ausnahmeregelung zur tel.Feststellung von AU
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https://www.g-ba.de/beschluesse/4277/