81. Bayerischer Ärztetag – Tag 2 der Arbeitstagung

Bayern

Die Dele­gier­ten des 81. Baye­ri­schen Ärzte­ta­ges (BÄT) fass­ten am zwei­ten Tag der Arbeits­sit­zung in Regens­burg unter ande­rem Beschlüsse zu folgen­den Themen:

Mehr Studi­en­plätze

Der 81. BÄT lehnte die zuneh­mende Förde­rung des Studien­gangs „Phy­si­cian Assi­stant“(PA) ab und forderte die umge­hende Schaf­fung von mindes­tens 6.000 neuen Studi­en­plät­zen für Human­me­di­zin. Die in Deut­sch­land exis­tie­ren­den Studien­gänge zum PA seien von unter­schied­li­chen Schwer­punk­ten geprägt und wiesen keine einheit­li­che Studien- und Ausbil­dungs­ziele auf. Es würden damit während des Studi­ums univer­si­täre Kapa­zi­tä­ten verein­nahmt, die drin­gend an den medi­zi­ni­schen Fakul­tä­ten gebraucht werden. Weiter bestehe die Gefahr, dass junge Ärztin­nen und Ärzte in ihrer Weiter­bil­dung in Klini­ken mit PAs konkur­rie­ren müssen und Weiter­bil­dungs­plätze wegfal­len. Die medi­zi­ni­sche Versor­gung in Bayern könne nur durch eine Stei­ge­rung der Anzahl von Medi­zin-Studi­en­plät­zen aufrecht­er­hal­ten werden.

Stopp von unko­or­di­nier­ten Kran­ken­hausstruk­tur­ver­än­de­run­gen

Die Dele­gier­ten des 81. BÄT forder­ten die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung auf, eine beda­rf­s­o­ri­en­tierte Kran­ken­haus­pla­nung aufzu­stel­len. Deren Umset­zung erfor­dere mutige und gege­be­nen­falls auch poli­tisch unpo­pu­läre Entschei­dun­gen. „Die Mindest­men­gen-Rege­lun­gen führen zu unko­or­di­nier­ten Kran­ken­hausstruk­tur­ver­än­de­run­gen, die eine beda­rf­s­o­ri­en­tierte Kran­ken­haus­pla­nung nicht erset­zen“, so der Wort­laut des Beschlus­ses. Die Umset­zung von Mindest­men­gen-Rege­lun­gen dürfe nicht zur Verschlech­te­rung der Pati­en­ten­ver­sor­gung führen. Bevor Häuser von der Leis­tungs­er­brin­gung ausge­schlos­sen würden, müsse die Behand­lungs­ka­pa­zi­tät an den verblei­ben­den Kran­ken­häu­sern entspre­chend sicher­ge­stellt werden.

Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte (GOÄ)

Das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium (BMG) hat die Notwen­dig­keit der neuen GOÄ erkannt und für redlich befun­den. Der 81. BÄT forderte den Gesetz­ge­ber deshalb auf, die neue GOÄ nach Abschluss des Konsen­tie­rungs­ver­fah­rens zwischen Bunde­s­ärz­te­kam­mer (BÄK) und dem Verband der Priva­ten Kran­ken­ver­si­che­rung umge­hend zu beschlie­ßen. Sollte der Verord­nungs­ge­ber die „GOÄ­neu“ nicht bis zum 31.12.2022 in Kraft setzen, forder­ten die Dele­gier­ten die BÄK auf, die Ärzte­schaft zur GOÄ über die rechts­kon­forme Möglich­keit der Anwen­dung beson­de­rer Hono­ra­r­ver­ein­ba­run­gen (soge­nannte Abdin­gung) mit höhe­ren Stei­ge­rungs­fak­to­ren als dem 2,3-fachen Regel­stei­ge­rungs­satz nach­hal­tig zu infor­mie­ren.

Medi­zi­ni­sche Versor­gungs­zen­tren (MVZ)

Die Dele­gier­ten unter­stüt­zen den Beschluss der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz vom 22./23. Juni 2022 zu MVZ, in dem das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit (BMG) gebe­ten wird, in geeig­ne­ter Weise im Bereich des Berufs­rechts Rege­lun­gen zu tref­fen, die sicher­stel­len, Frem­din­ves­to­ren mit ausschließ­li­chen Kapi­tal­in­ter­es­sen von der Grün­dung und dem Betrieb zahn­ärzt­li­cher MVZ auszu­schlie­ßen, und forderte das BMG auf, solche Rege­lun­gen im Bereich des Berufs­rechts auch analog für ärzt­li­che MVZ zu tref­fen und in der Bunde­s­ärz­te­ord­nung zu veran­kern.

Förde­rung der Quali­fi­ka­tion Medi­zi­ni­scher Fach­an­ge­stell­ten

Die Dele­gier­ten forder­ten die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung sowie die Bundes­re­gie­rung auf, berufs­be­glei­tende Studien­gänge und Quali­fi­ka­ti­ons­mög­lich­kei­ten für Medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stellte (MFA) weiter auszu­bauen und zu fördern. Um auch zukünf­tig eine hoch­wer­tige, haus- und fach­ärzt­li­che Versor­gung sicher­zu­stel­len, sei hervor­ra­gend ausge­bil­de­tes medi­zi­ni­sches Fach­per­so­nal und eine adäquate Finan­zie­rung unver­zicht­bar. Dabei müss­ten die Stei­ge­rung der Quali­fi­ka­ti­o­nen und die Erwei­te­rung der Einsatz­mög­lich­kei­ten mit einer ange­pass­ten Vergü­tung einher­ge­hen.

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