Ärztekammer Nordrhein warnt vor „kontrollierter Freigabe“ von Cannabis

Nordrhein

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein hat sich heute (Samstag, 12. November) in Düsseldorf erneut gegen die „kontrollierte Freigabe“ von Cannabis zum nicht-medizinischen Gebrauch ausgesprochen. „Gesundheitliche Beeinträchtigungen wie das vermehrte Auftreten von psychischen Erkrankungen und kognitiven Einschränkungen sind erwiesenermaßen mit intensivem Cannabiskon¬sum assoziiert“, hieß es zur Begründung.

Sollte die Legalisierung einer Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken gleichwohl umgesetzt werden, fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein den Gesetzgeber auf, geeignete präventive Maßnahmen zu ergreifen, um den Konsum zu verringern und bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen den Konsum zu verhindern. Zusätzlich müssten Maßnahmen etabliert werden, welche die zu erwartenden gesundheitlichen und sozialen Folgeschäden mindern. Dies erfordere eine Bereitstellung von ambulanten und stationären Strukturen zur Langzeittherapie einschließlich der erforderlichen Kostendeckung. 

Auch sollte das Gesetz nicht nur die Höchstmenge bei Erwerb und Besitz von Cannabis festlegen, sondern auch die darin enthaltene maximal erlaubte Wirkstoffkonzentration, da diese ein wesentliches Kriterium für die schädigende Wirkung ist. Die Kammerversammlung weist darauf hin, dass selbst in den Niederlanden nur eine Höchstmenge von fünf Gramm beim Erwerb zulässig sei und lehnt eine höhere Erwerbsmenge zur Abdeckung eines Tagesbedarfs auch für Deutschland ab.  

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