Ärztekammerwahl beginnt
Die Ärztekammerwahl geht in die entscheidende Phase: Über 70.800 wahlberechtigte Ärztinnen und Ärzte in den Arztpraxen, Kliniken, Betrieben, Behörden und Forschungsinstitutionen in Baden-Württemberg sind aufgerufen, in den nächsten Wochen per Briefwahl über die neue Zusammensetzung ihrer Standesvertretungen in den Bezirken zu bestimmen. Auch die Ärztinnen und Ärzte in Elternzeit und im Ruhestand dürfen mitwählen. Die Wahlunterlagen sind auf dem Weg; die Wahlfrist läuft bis zum 2. Dezember, 24 Uhr. Gewählt wird in allen vier Bezirken im Einzugsgebiet der Landesärztekammer Baden-Württemberg: Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg.
Zu den Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung gehört die Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung ärztlichen Wirkens sowie die Information der breiten Öffentlichkeit über die ärztliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen. „Wenn wir über die Aufstellung unserer Standesvertretung entscheiden, geht das alle Mitglieder an“, sagt Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, zum Wahlstart. „Denn das, was uns als Kammer beschäftigt, hat unmittelbare Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Wir sind ganz vorn mit dabei, wenn gesundheitspolitische Weichen gestellt werden. Ziel ist es dabei immer, die Menschen qualitativ hochwertig zu versorgen. Daher appelliere ich an die Kolleginnen und Kollegen, sich an den Wahlen zu beteiligen und damit ihrer Selbstverwaltung den Rücken zu stärken“, so Dr. Miller weiter. „Wenn die Ärzteschaft weiter in Politik und breiter Öffentlichkeit Gehör finden will, brauchen wir ein starkes demokratisches Fundament.“
Die Ärztekammerwahlen finden alle vier Jahre statt. Konkret wählen die wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte im Südwesten anhand von Kandidatenlisten diejenigen Bewerber aus, die sie als Delegierte in die jeweilige Vertreterversammlung ihrer Bezirksärztekammer entsenden wollen. – Dies ist die „Urwahl“ in der ärztlichen Standesvertretung. Diese Vertreterversammlungen sind die „Ärzteparlamente auf Bezirksebene“.
Die aus der Urwahl hervorgegangenen Delegierten kommen dann am 11. Februar 2023 zu den vier konstituierenden Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern zusammen. In diesem Rahmen wählen sie aus ihren Reihen die jeweiligen Kammervorstände und die Mitglieder für die jeweiligen Ausschüsse ihrer Bezirksparlamente. Darüber hinaus werden nach einem festgelegten Schlüssel die Delegierten für die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gewählt. Diese Delegierten zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer nehmen dann zusätzlich alle Aufgaben wahr, die dem „Landesparlament der Ärzteschaft“ zukommen, insbesondere die Diskussion und Verabschiedung von Satzungen, die dann für das ganze Land gelten.
Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer ist Anfang März 2023 vorgesehen. In dieser Sitzung entscheiden die Delegierten dann auch über den neuen Landesvorstand für die neue Wahlperiode. Die bereits gewählten Präsidentinnen beziehungsweise Präsidenten der vier Bezirksärztekammern sind schon qua Amt satzungsgemäß „geborene“ Mitglieder in diesem Gremium und bringen dort auch weiterhin die Interessen der Bezirke ein.
Und noch eine wichtige Wahlentscheidung steht für die Bezirks-Delegierten im Februar an: Sie bestimmen darüber, wer sie aus ihrer Mitte heraus als ärztliche Vertreterin / ärztlicher Vertreter aus dem Südwesten beim Deutschen Ärztetag repräsentiert. Der Deutsche Ärztetag ist das oberste Gremium der Bundesärztekammer und das „Bundesparlament der Ärzteschaft“ aus ganz Deutschland. Baden-Württembergs Abgesandte sind hier immer sehr aktiv, beispielsweise beim Mitgestalten von Debatten und beim Aufstellen von Forderungen und Resolutionen. Dies alles zeigt: Ärztinnen und Ärzte setzen durch ihre Beteiligung an der Urwahl wichtige Akzente und nehmen Einfluss auf berufspolitische (Personal-) Entscheidungen in der Region, im Land und im ganzen Bundesgebiet.
Die Ergebnisse der Ärztekammerwahlen werden umgehend im Internetauftritt der Landesärztekammer publiziert. Die amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgt im Ärzteblatt Baden-Württemberg voraussichtlich in der Dezember-Ausgabe. Im Internet finden sich bereits jetzt viele weitere Informationen zu den Ärztekammerwahlen, beispielsweise eine FAQ („Frequently Asked Questions“)-Rubrik mit relevanten Fragen und Antworten rund um den Themenkomplex.