Ärztetag formuliert Eckpunkte für Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Berlin - Der 122. Deutsche Ärztetag hat sich für die schrittweise Einführung der elektronischen Patientenakte ausgesprochen. Dass Versicherte aus technischen Gründen zunächst keine Möglichkeit haben, für jedes einzelne Dokument auf der Akte detaillierte Zugriffsrechte zu vergeben, sollte die Einführung der ePA nicht weiter verzögern. Zwar fordert der Ärztetag ein differenziertes Berechtigungsmanagement. „Ein solches muss es den Patienten ermöglichen, auch einzelne Dokumente bzw. Inhalte nur für von ihm explizit berechtigte Personen zugänglich zu machen.“ Es sei aber anzuerkennen, dass ein so komplexes Vorgehen nur schrittweise eingeführt werden kann. Nach Zusicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird dieser Übergangszeitraum zwölf Monate dauern.
In einem weiteren Beschluss forderte der Ärztetag einen „positiv formulierten Ordnungsrahmen“ für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Diesen Ordnungsrahmen sollte das Bundesgesundheitsministerium entwickeln und mit den beteiligten Organisationen diskutieren.
Zu den Eckpunkten eines solchen Ordnungsrahmens müsse insbesondere ein klares Bekenntnis zur Freiwilligkeit der Nutzung digitaler Anwendungen durch Patienten zählen. Ebenso sei eine valide Nutzenbewertung digitaler Anwendungen zum Beispiel in dauerhaften Erprobungsregionen unabdingbar.
Der Ärztetag warnte zudem davor, dass digitale Anwendungen, zum Beispiel Apps, von den Krankenkassen direkt an ihre Versicherten ohne Einbindung eines behandelnden Arztes weitergegeben werden. Dies gefährde die Arzt-Patienten-Beziehung. „Krankenkassen sind Kostenträger und sollten über diesen Weg keine medizinischen Leistungen erbringen“, so der Ärztetag.
Ferner müssten digitale Patientendaten gegen unbefugten Zugriff technisch bestmöglich gesichert sein. Es bedürfe einer Klarstellung des Gesetzgebers, dass die Verantwortung des behandelnden Arztes hinsichtlich der Vertraulichkeit patientenbezogener Daten am Konnektor endet.
Außerdem forderte der Ärztetag die zügige Einführung der bereits seit Ende 2017 fertig spezifizierten medizinischen Anwendungen Notfalldaten und eMedikationsplan mit einer begleitenden Evaluation. Hintergrund ist, dass in dem gegenwärtig von der gematik praktizierten Marktmodell die Industrie in eigener Verantwortung für die Tests und die flächendeckende Einführung zuständig ist. Damit bleibe grundsätzlich offen, ob, wann und vor allem in welcher Qualität diese Anwendungen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt werden, so der Ärztetag. Das Marktmodell sei für die Entwicklung und Einführung digitaler medizinischer Anwendungen nicht geeignet.
Zudem stellte der Ärztetag klar, dass Ärztinnen und Ärzte nicht mit finanziellen Sanktionen belastet werden dürfen. „Sanktionen sind kein geeignetes Mittel, Akzeptanz zu schaffen“, so der Ärztetag.