Allgemeine Impfnachweispflicht ist Ultima Ratio

Corona-Pandemie

In der Debatte über eine Impfnachweispflicht hat Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor einem Impfzwang gewarnt. Wer den Impfnachweis nicht erbringe, müsse mit Restriktionen rechnen. „Er darf aber nicht zur Impfung gezwungen werden. Dies würde auch dem ärztlichen Berufsethos fundamental widersprechen“, sagte Reinhardt dem Magazin Der Spiegel (15.01.2022).

Unbestritten sei, dass Impfungen trotz der zu beobachtenden Impfdurchbrüche das wirksamste Instrument zum Schutz vor schweren Verläufen und zur Eindämmung der Infektionszahlen seien. „Aus diesem Grund müssen wir jetzt alle Möglichkeiten für eine Grundimmunisierung inklusive der zusätzlichen Auffrischimpfung der Erwachsenenbevölkerung in Deutschland nutzen“, erklärte Reinhardt. Dazu gehöre auch, die Möglichkeit einer verfassungsrechtlich gut abgesicherten und gesellschaftlich tragfähigen allgemeinen Impfnachweispflicht zu schaffen. Diese Impfnachweispflicht sei eine „Ultima Ratio“, die in der Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und dem Gesundheitsschutz gerade vulnerabler Gruppen gerechtfertigt sein könne. Jedenfalls dann, wenn es anders in den nächsten Wochen nicht gelingen sollte, die Impfquote zu steigern.

Sinnvoll wäre zudem die Schaffung eines bundesweiten Impfregisters – nicht nur im Zusammenhang mit der Impfnachweispflicht, sondern auch für die gezielte direkte und kultursensible Ansprache aller nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Informationskampagnen. Auch die vielfältigen Informationsmöglichkeiten der sozialen Netzwerke seien bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Gerade über diese Kanäle ließen sich junge Menschen leicht erreichen und mit guten Argumenten von einer Impfung überzeugen, so der BÄK-Präsident Reinhardt.