Attraktivität der Niederlassung steigern

Bayern

Dr. Marlene Lessel wirbt als 2.Vize­prä­si­den­tin der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) zu Beginn des 82. Baye­ri­schen Ärztin­nen- und Ärzte­tags 2023 in Lands­hut für den Berufs­s­tand der nieder­ge­las­se­nen Fach­ärz­tin­nen und Fach­ärzte:

Dr. Marlene Lessel wirbt als 2.Vize­prä­si­den­tin der Baye­ri­schen Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) zu Beginn des 82. Baye­ri­schen Ärztin­nen- und Ärzte­tags 2023 in Lands­hut für den Berufs­s­tand der nieder­ge­las­se­nen Fach­ärz­tin­nen und Fach­ärzte: „Ich bin eine über­zeugte nieder­ge­las­sene Ärztin und schätze es, in der Nieder­las­sung meine Vorstel­lun­gen verwirk­li­chen zu können. Die viel­fäl­ti­gen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten, etwa in den Berei­chen Praxispro­fil, Perso­nal, Arbeits­zei­ten, Koope­ra­ti­o­nen und Inves­ti­ti­o­nen machen trotz Büro­kra­tie und ande­rer Unwäg­bar­kei­ten für mich als selb­stän­dige Ärztin das Arbei­ten jeden Tag wieder span­nend und befrie­di­gend. Insbe­son­dere in der Praxis, ob Einzel­pra­xis oder Berufs­aus­übungs­ge­mein­schaft, lassen sich indi­vi­du­elle Wünsche sehr gut umset­zen sowie Fami­lie und Beruf mitein­an­der verein­ba­ren.“, so Lessel. Seit eini­gen Jahren sei die Zahl der nieder­ge­las­se­nen selb­stän­di­gen Ärzte, einschließ­lich der Fach­ärzte, jedoch rück­läu­fig. Dr. Lessel setzt sich deshalb für die Belange der Nieder­las­sung ein: „Ich bin in dieser Amts­pe­ri­ode eine Stimme für die nieder­ge­las­se­nen Fach­ärz­tin­nen und Fach­ärzte, vertrete deren Anlie­gen im Präsi­dium und im Vorstand und setze ihre Probleme auf unsere Tages­ord­nung.“ Lessel kriti­siert in diesem Zusam­men­hang dieKom­mer­zi­a­li­sie­rungs­welle im ambu­lan­ten Sektor und fordert, dass einer markt­be­herr­schen­den Stel­lung von rendi­te­o­ri­en­tier­ten Inves­to­ren vorge­beugt werden muss. Für Ärzte müss­ten Möglich­kei­ten geschaf­fen werden, reibungs­lo­ser eine Nach­fol­ge­rin oder einen Nach­fol­ger für ihre Praxis zu finden. Denn oft bliebe ihnen ansons­ten nur die Option, ihr Lebens­werk an ein Medi­zi­ni­sches Versor­gungs­zen­trum zu verkau­fen, wenn sie in den Ruhe­stand treten woll­ten. Um die Attrak­ti­vi­tät des Berufs­s­tands der nieder­ge­las­se­nen Fach­ärzte zu stei­gern, plädiert die 2. Vize­prä­si­den­tin der BLÄK für mehr Enga­ge­ment der Nieder­ge­las­se­nen in der Weiter­bil­dung: „Wir soll­ten uns um eine Weiter­bil­dungs­be­fug­nis, gege­be­nen­falls auch in einem Weiter­bil­dungs­ver­bund, kümmern. Während der Weiter­bil­dung können die jungen Kolle­gin­nen und Kolle­gen die posi­ti­ven Aspekte einer Praxi­stä­tig­keit erle­ben und Erfah­run­gen machen, sodass sie sich gege­be­nen­falls für eine Nieder­las­sung entschei­den und auch eine Praxis als Inha­be­rin oder Inha­ber fort­füh­ren oder neu grün­den. Ich werde mich dafür einset­zen, dass die Zahl der Weiter­bil­dungs­be­fug­nisse im nieder­ge­las­se­nen, spezi­ell fach­ärzt­li­chen, Bereich steigt. Eine ausrei­chende Finan­zie­rung der Weiter­bil­dung im fach­ärzt­li­chen Bereich steht dabei bereits auf der Agenda.“, so Lessel.

Koor­di­nie­rungs­telle
Die 2. Vize­prä­si­den­tin betont, dass der zuneh­mende Nach­wuchs­man­gel auch ein großes Problem der Fach­ärzte ist: „Hinzu kommt, dass in verschie­de­nen Gebie­ten viele Leis­tun­gen inzwi­schen nicht mehr stati­o­när, sondern im ambu­lan­ten Rahmen durch­ge­führt werden können. Ärztin­nen und Ärzte in Weiter­bil­dung stehen zuneh­mend vor dem Problem, nicht alle Weiter­bil­dungs­in­halte an einer Weiter­bil­dungs­stätte erwer­ben zu können.“, so Lessel. Vor diesem Hinter­grund hätten die Kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gung Bayerns und die BLÄK nach lang­jäh­ri­gem inten­si­vem Bemü­hen zum 1. Januar 2020 die Koor­di­nie­rungs­stelle fach­ärzt­li­che Weiter­bil­dung (KoStF) einge­rich­tet. Nach­dem die Corona-Pande­mie die Akti­vi­tä­ten der KostF zunächst etwas gebremst habe, seien mitt­ler­weile erste Erfolge zu verbu­chen: „Die Koor­di­nie­rungs­stelle leis­tet einen wich­ti­gen Beitrag, um unsere fach­ärzt­li­che Weiter­bil­dung zu stär­ken und fach­ärzt­li­chen Nach­wuchs zu gewin­nen. Inzwi­schen sind neun fach­ärzt­li­che Weiter­bil­dungs­ver­bünde etabliert worden“, erläu­tert Lessel.

Quali­täts­si­che­rung
Anschlie­ßend erläu­tert Lessel die Aufga­ben der BLÄK im Bereich der ärzt­li­chen Quali­täts­si­che­rung. Die BLÄK sei vom Gesetz­ge­ber u. a. mit der Quali­täts­si­che­rung (QS) für die Hämo­the­ra­pie und Repro­duk­ti­ons­me­di­zin betraut worden. Für die Hämo­the­ra­pie bestehe ein von der BLÄK jähr­lich durch­ge­führ­tes QS-Verfah­ren in Form einer Über­prü­fung von zirka 230 stati­o­nären und 140 ambu­lan­ten Einrich­tun­gen und der Durch­füh­rung von zerti­fi­zier­ten Fort­bil­dun­gen, Schu­lun­gen und Quali­fi­zie­rungs­ver­fah­ren für die trans­fun­die­ren­den Ärzte. „Für die 22 In vitro-Ferti­li­täts­zen­tren in Bayern wurde ein Verfah­ren zur Quali­täts­si­che­rung in Zusam­me­n­a­r­beit mit weite­ren 15 Ärzte­kam­mern im Rahmen der Arbeits­ge­mein­schaft Quali­täts­si­che­rung Repro­duk­ti­ons­me­di­zin einge­rich­tet. Dies bedeu­tet eine jähr­lich ein- bis zwei­ma­lige Über­prü­fung der Zentren durch die BLÄK unter Anwen­dung von Quali­täts­in­di­ka­to­ren, die in der Arbeits­ge­mein­schaft konsen­tiert sind“, erklärt Dr. Lessel. Auf der Grund­lage der Strah­len­schutz­ver­ord­nung (§ 128 in der Fassung vom 31.12.2018) sei die BLÄK mit der „Ärzt­li­chen Stelle“ zur Über­prü­fung der mit radio­ak­ti­ver und Rönt­gen-Strah­lung arbei­ten­den Klini­ken und Arzt­pra­xen verpflich­tet. Hier sei ein Stab von 13 Mita­r­bei­te­rin­nen und Mita­r­bei­tern unter Leitung einer erfah­re­nen Ärztin für die Quali­täts­si­che­rung von insge­samt 770 Einrich­tun­gen der Rönt­gen­dia­gno­s­tik (priva­t­ärzt­lich tätige Praxen und Klini­ken), 115 nuklear­me­di­zi­ni­schen Einrich­tun­gen, 78 Klini­ken und Praxen der Strah­len­the­ra­pie, einschließ­lich 18 Rönt­gen­the­ra­pie­ein­rich­tun­gen, 214 Osteo­den­si­to­me­trie-Anbie­tern und 127 Eirich­tun­gen mit Telera­dio­lo­gie tätig. Bei den genann­ten QS-Verfah­ren wirk­ten jeweils von der BLÄK ernannte Fach­ex­per­tin­nen und Fach­ex­per­ten bera­tend mit.

Gutachter­stelle
Die Gutachter­stelle für Arzt­haf­tungs­fra­gen sei im April 1975 gegrün­det worden, um Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sowie Ärzte bei der Klärung eines Behand­lungs­feh­ler­vor­wurfs und einer außer­ge­richt­li­chen Eini­gung zu unter­stüt­zen. Lessel betreue die daran ange­bun­dene Gutach­ter­kom­mis­sion der BLÄK. „Vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 nahm die Gutachter­stelle der BLÄK insge­samt 932 Anträge auf Über­prü­fung einer ärzt­li­chen Behand­lung an. Damit ist die Zahl der kumu­lier­ten Anträge rück­läu­fig im Vergleich zum Vorjahr (1006 Anträge). Ein Blick auf die Bundes­ebene zeigt, dass auch dort die Anträge aller ande­ren stän­di­schen Gutach­ter­kom­mis­si­o­nen und Schlich­tungs­stel­len seit Jahren leicht sinkt“, erläu­tert Lessel. „Wir konn­ten fest­stel­len, dass ebenso die Behand­lungs­feh­ler­quote im Vergleich zum Vorjahr (27 Prozent) leicht gesun­ken ist und aktu­ell bei 25 Prozent liegt. Dieser Prozent­satz bewegt sich weiter­hin im Bereich der Behand­lungs­feh­ler­quote auf Bundes­ebene, welche bei rund 24 Prozent liegt, laut der aktu­ells­ten Behand­lungs­feh­ler-Statis­tik der Gutach­ter­kom­mis­si­o­nen und Schlich­tungs­stel­len von 2021.“ Die meis­ten Anträge auf Über­prü­fung der Behand­lung seien für den Fach­be­reich der Ortho­pä­die gestellt worden, gefolgt von der Unfall­chir­ur­gie und der Allge­mein­chir­ur­gie. Die mit Abstand häufigs­ten Vorwürfe hätten – wie seit Jahren – die opera­ti­ven Thera­pien betrof­fen.

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