BÄK: Attraktivität von E-Zigaretten durch Verbot von Aromastoffe minimieren
Die Bundesärztekammer hat den Gesetzgeber aufgefordert, das geplante Verbot des Inverkehrbringens von elektronischen Zigaretten mit charakteristischen Aromastoffen auszuweiten.
Ziel müsse es sein, „die Attraktivität von elektronischen Zigaretten für Jugendliche und junge Menschen, aber auch ältere Nichtraucher und Raucher zu verringern“, betont die BÄK in ihrer Stellungnahme zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ sowie „Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“.
Die zugefügten Aromastoffe trügen erheblich dazu bei, Nikotinprodukte wie E-Zigaretten für jüngere Konsumenten attraktiv zu machen. Die Aromenvielfalt sei einer der wichtigsten Konsumgründe von E-Zigaretten bei Jugendlichen und auch Erwachsenen.
Angesichts der zunehmenden Zahl an Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die E-Zigaretten konsumieren, müsse die Präventionspolitik vor allem darauf zielen, den Einstieg in die Nikotinabhängigkeit zu verhindern.