BÄK: Notfallreform braucht ausreichende Kapazitäten
Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Intention der Bundesregierung, im Zuge der Notfall-Reform größtenteils auf bereits bestehende Strukturen der Leitstellen und Notdienstpraxen aufzusetzen.
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf der Reform hebt die BÄK hervor, dass mit den Akutleitstellen ein wesentlicher Baustein für eine Versorgungssteuerung gesetzt wird, der perspektivisch den Zugang in die Akut- und Notfallversorgung als „Single point of contact“ ermöglicht. In die gleiche Richtung wirkten Maßnahmen wie die von der Bundesärztekammer vorgeschlagene bevorzugte Behandlung von Patientinnen und Patienten innerhalb gleicher Dringlichkeitsstufen bei Einhaltung des vorgesehenen Zugangs- und Versorgungspfades.
Kritisch merkt die BÄK an, dass die Schaffung ausreichender ambulanter und stationärer Kapazitäten zwingende Voraussetzung für eine funktionierende Reform der Akut- und Notfallversorgung sei. „Ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte können die Notaufnahmen und den Rettungsdienst nicht entlasten, wenn es keine freien Kapazitäten für die Versorgung von Akutfällen gibt. Hierfür muss es entsprechende Rahmenbedingungen und Anreize geben“, heißt es in der Stellungnahme. Auf der anderen Seite müsse die geplante Neuausrichtung von Krankenhausplanung und -vergütung so gestaltet werden, dass die stationäre Versorgung von komplex erkrankten, multimorbiden Notfallpatienten und die dafür erforderliche Vorhaltung ausreichend refinanziert werden.
Nach Auffassung der BÄK verspricht der Gesetzentwurf zudem eine erhebliche Leistungsausweitung. Das schlage sich auch im sprachlichen Duktus nieder, wenn anstelle von Rettungsleitstellen und Notfallpatienten von einem Gesundheitsleitsystem und von Hilfesuchenden gesprochen werde. Dabei sei insbesondere nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zu den Poolärzten schon heute die Besetzung des Bereitschaftsdienstes teilweise herausfordernd. Unbedingt erforderlich seien zusätzliche Anstrengungen wie die Regelung der Sozialversicherungspflicht für Poolärzte, intelligente arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen und Anreize für Ärztinnen und Ärzte, die im Ruhestandsalter weiterhin ärztlich tätig sein möchten.
„Bedauerlich ist, dass der Rettungsdienst als dritte und bislang am wenigsten integrierte Säule der Akut- und Notfallversorgung nicht direkt in den Gesetzentwurf eingebunden wurde“, kritisiert die BÄK. Nachhaltig könne eine Notfallreform nur in einem Gesamtansatz unter Einbeziehung des Rettungsdienstes gelingen. „Es wäre zielführend und der Bedeutung des Rettungsdienstes angemessen gewesen, die erforderlichen Regelungen für diesen Bereich in den vorliegenden Gesetzentwurf zu integrieren, anstatt sie in das parlamentarische Verfahren zu verschieben“, heißt es in der Stellungnahme weiter.