BÄK sieht Limitierung von kostenlosen Schnelltestangeboten skeptisch

Stellungnahme

Berlin - Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, das Angebot an die Bevölkerung zu verstärken, sich kostenlos auf das SARS-CoV-2-Virus testen zu lassen. Zusammen mit einer zunehmenden Durchimpfungsrate sei die Weiterentwicklung der nationalen Teststrategie eine grundlegende Voraussetzung für stufenweise Öffnungen des aktuell geltenden Lockdowns, betont die BÄK in ihrer Stellungnahme zur Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV).

Skeptisch sieht die Bundesärztekammer die geplante Limitierung der kostenlosen Schnelltests auf lediglich einen pro Woche und Bürger. Das werde kaum ausreichen, um die kommenden Öffnungsschritte mit der dafür notwendigen Sicherheit zu flankieren, so die BÄK. Gerade an Schulen und Kitas würden mindestens zwei Tests benötigt werden, um Betreuungsangebote und Wechselunterricht für alle Altersstufen sicher anbieten zu können.

Darüber hinaus spricht sich die Bundesärztekammer für Änderungen der Vergütungsregelung aus. „Die Staffelung der Vergütungsbeträge und die damit einhergehende Absenkung der Honorierung ab dem 1. Mai 2021 kann aufgrund einer fehlenden kalkulatorischen Begründung nicht nachvollzogen werden. Die Bundesärztekammer fordert daher die Beibehaltung der ursprünglichen Vergütungshöhen ohne Absenkung“, heißt es in der Stellungnahme.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)