BÄK warnt: Bundes-Ethik-Kommission schwächt den Probandenschutz bei medizinischen Studien

Medizinforschungsgesetz

Im Zuge der Beratungen um ein Medizinforschungsgesetz setzt sich die Bundesärztekammer (BÄK) für die Unabhängigkeit der Bewertung klinischer Studien ein.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht die Etablierung einer Spezialisierten Ethikkommission auf Bundesebene bei einer nachgeordneten und weisungsgebundenen Behörde vor. Eine solche Bundes-Ethikkommission lehnt die BÄK in ihrer aktuellen Stellungnahme entschieden ab. Die damit verbundene Aufweichung des Patienten- und Probandenschutzes habe das Potenzial, der gesellschaftlichen Akzeptanz der medizinischen Forschung erheblichen Schaden zuzufügen und die bestehenden Ethik-Kommissionen zu entwerten.

Mit ihrer Kritik steht die Bundesärztekammer nicht allein. Mittlerweile haben unter anderem auch die Leopoldina und der Bundesrat aktuelle Stellungnahmen vorgelegt, in denen sie sich kritisch mit den Gesetzesentwurf auseinandersetzen.

Seit Bekanntwerden der Regierungspläne für ein Medizinforschungsgesetz engagiert sich die Bundesärztekammer zudem gemeinsam mit zahlreichen Vertretern von Wissenschaft, pharmazeutischer Industrie und Landes-Ethik-Kommissionen in der „Initiative Studienstandort Deutschland“ (ISD). Die ISD wurde eigens mit Blick auf das geplante Medizinforschungsgesetz eingerichtet und erarbeitet gemeinsam Ansätze zur Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland. Auch die ISD lehnt in ihrer aktuellen Stellungnahme die Bundes-Ethik-Kommission ab. Sie spricht sich stattdessen für Optimierungen im bestehenden System aus.