Bayern: Freiwillige Ärzte und Medizinstudenten helfen in der SARS-CoV-2-Krise – Erfassung von Angebot und Bedarf

Bayern

München - Zur besse­ren Bewäl­ti­gung der SARS-CoV-2-Pande­mie kann es notwen­dig werden, in den nächs­ten Wochen schnellst­mög­lich die Kapa­zi­tä­ten der ärzt­li­chen Versor­gung von SARS-CoV-2-Verdachts­fäl­len und Pati­en­ten zu erhö­hen bezie­hungs­weise die bereits tätige Ärzte­schaft zu entlas­ten. Daher erhe­ben das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege (StMGP) sowie die Baye­ri­sche Landes­ärz­te­kam­mer (BLÄK) sowohl das Ange­bot als auch den Bedarf an frei­wil­li­gen Ärzten und Medi­zin­stu­den­ten, die in der SARS-CoV-2-Pande­mie unter­stüt­zend tätig werden möch­ten.

So werden alle nicht bereits in medi­zi­ni­sche Versor­gungs­struk­tu­ren einge­bun­de­nen Ärztin­nen und Ärzte sowie Medi­zin­stu­den­tin­nen und Medi­zin­stu­den­ten um Unter­stüt­zung zur Deckung der erheb­li­chen zusätz­li­chen Perso­nal­be­darfe gebe­ten. Des Weite­ren werden alle Arzt­pra­xen, Medi­zi­ni­schen Versor­gungs­zen­tren, Gesund­heits­äm­ter, Betrei­ber von Bürger­te­le­fo­nen etc. gebe­ten, ihren Bedarf an zusätz­li­cher ärzt­li­cher Mitar­beit bei uns zu melden.

„Um Ange­bot und Bedarf an zusätz­li­cher ärzt­li­cher Mitar­beit zuein­an­der zu brin­gen, hat die BLÄK eine Website erstellt, auf der sich die ange­spro­che­nen Ziel­grup­pen eintra­gen können“, sagte BLÄK-Präsi­dent Dr. Gerald Quit­te­rer.

Bayerns Gesund­heits­mi­nis­te­rin Mela­nie Huml betonte: „Unsere Ärztin­nen und Ärzte verdie­nen für ihren enga­gier­ten Einsatz gegen die Corona-Pande­mie große Aner­ken­nung! Derzeit lässt sich nicht voraus­sa­gen, wie sich die Infek­ti­ons­lage in Bayern entwi­ckelt. Deshalb bitten wir alle Medi­zi­ner, die nicht ohne­hin schon im Dienst sind, um ihre Unter­stüt­zung. Auch Studie­rende sind dabei will­kom­men!“

Unter dem Reiter „Ange­bot für statio­näre Versor­gungs­struk­tu­ren“ haben Ärzte und Medi­zin­stu­den­ten dort die Möglich­keit, sich zu regis­trie­ren, wenn sie Klini­ken und Kran­ken­häu­ser bei der statio­nären medi­zi­ni­schen Versor­gung unter­stüt­zen wollen.

Für den Fall des Einsat­zes möch­ten wir bereits jetzt darauf hinwei­sen, dass aktu­elle Arbeits­ver­träge beste­hen blei­ben und die Betref­fen­den zu diesem Zweck unter Lohner­satz bezie­hungs­weise Lohn­fort­zah­lung frei­ge­stellt werden. Der Einsatz wird ausschließ­lich während der SARS-CoV-2-Pande­mie andau­ern.

Unter dem Reiter „Bedarf im ambu­lan­ten Sektor und im Öffent­li­chen Gesund­heits­dienst“ können hinge­gen alle Insti­tu­tio­nen des Gesund­heits­sys­tems, außer Kran­ken­häu­sern und Klini­ken, Ihren Bedarf an ärzt­li­cher Mitar­beit eintra­gen.

„Es verdient große Aner­ken­nung, dass frei­wil­lige Ärztin­nen und Ärzte sowie Medi­zin­stu­den­tin­nen und Medi­zin­stu­den­ten in der SARS-CoV-2-Krise helfen. Allen Akteu­ren im Gesund­heits­we­sen – egal ob haupt­amt­lich oder frei­wil­lig tätig – möchte ich für ihre Mitwir­kung ganz beson­de­res danken“, so Quit­te­rer abschlie­ßend.

www.blaek.de