Bayern: Freiwillige Ärzte und Medizinstudenten helfen in der SARS-CoV-2-Krise – Erfassung von Angebot und Bedarf
München - Zur besseren Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie kann es notwendig werden, in den nächsten Wochen schnellstmöglich die Kapazitäten der ärztlichen Versorgung von SARS-CoV-2-Verdachtsfällen und Patienten zu erhöhen beziehungsweise die bereits tätige Ärzteschaft zu entlasten. Daher erheben das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) sowie die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) sowohl das Angebot als auch den Bedarf an freiwilligen Ärzten und Medizinstudenten, die in der SARS-CoV-2-Pandemie unterstützend tätig werden möchten.
So werden alle nicht bereits in medizinische Versorgungsstrukturen eingebundenen Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudentinnen und Medizinstudenten um Unterstützung zur Deckung der erheblichen zusätzlichen Personalbedarfe gebeten. Des Weiteren werden alle Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren, Gesundheitsämter, Betreiber von Bürgertelefonen etc. gebeten, ihren Bedarf an zusätzlicher ärztlicher Mitarbeit bei uns zu melden.
„Um Angebot und Bedarf an zusätzlicher ärztlicher Mitarbeit zueinander zu bringen, hat die BLÄK eine Website erstellt, auf der sich die angesprochenen Zielgruppen eintragen können“, sagte BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer.
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte: „Unsere Ärztinnen und Ärzte verdienen für ihren engagierten Einsatz gegen die Corona-Pandemie große Anerkennung! Derzeit lässt sich nicht voraussagen, wie sich die Infektionslage in Bayern entwickelt. Deshalb bitten wir alle Mediziner, die nicht ohnehin schon im Dienst sind, um ihre Unterstützung. Auch Studierende sind dabei willkommen!“
Unter dem Reiter „Angebot für stationäre Versorgungsstrukturen“ haben Ärzte und Medizinstudenten dort die Möglichkeit, sich zu registrieren, wenn sie Kliniken und Krankenhäuser bei der stationären medizinischen Versorgung unterstützen wollen.
Für den Fall des Einsatzes möchten wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass aktuelle Arbeitsverträge bestehen bleiben und die Betreffenden zu diesem Zweck unter Lohnersatz beziehungsweise Lohnfortzahlung freigestellt werden. Der Einsatz wird ausschließlich während der SARS-CoV-2-Pandemie andauern.
Unter dem Reiter „Bedarf im ambulanten Sektor und im Öffentlichen Gesundheitsdienst“ können hingegen alle Institutionen des Gesundheitssystems, außer Krankenhäusern und Kliniken, Ihren Bedarf an ärztlicher Mitarbeit eintragen.
„Es verdient große Anerkennung, dass freiwillige Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudentinnen und Medizinstudenten in der SARS-CoV-2-Krise helfen. Allen Akteuren im Gesundheitswesen – egal ob hauptamtlich oder freiwillig tätig – möchte ich für ihre Mitwirkung ganz besonderes danken“, so Quitterer abschließend.