Bayern: Wir haben doch nicht in Drachenblut gebadet
München - Im Leitartikel der Dezember-Ausgabe des Bayerischen Ärzteblatts schreibt Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, dass Geimpfte eben nicht in „Drachenblut gebadet“ hätten, da sie sich dennoch mit COVID-19 infizieren und auch bei einem milderen Krankheitsverlauf andere anstecken könnten. Das Lindenblatt stehe für die Verwundbarkeit, die uns die Pandemie gerade mit dem Auftreten der neuen Variante Omikron vor Augen halte.
In der Pandemie sei es oberstes Gebot, sich selbst und andere zu schützen. Dazu gehöre vor allem, dass Erkrankte zu Hause bleiben, auch wenn sie geimpft seien. „Maske tragen schützt und Kontakte müssen in einer Pandemie nun einfach einmal begrenzt werden, auch wenn Inzidenzen sinken“, erklärt Quitterer. Vor einem Jahr habe es Bezugswerte für einschränkende Maßnahmen gegeben, Inzidenzen bis 35, zwischen 35 und 50 und über 50. „Und wo stehen wir heute? Ein vor und zurück mit Vorschriften und Gesetzgebungen, ein Benchmarking mit Impfquoten und Inzidenzen. Wer impft schneller, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte oder Impfzentren? Wer bekommt welchen Impfstoff und wieviel davon?“, fragt sich der Präsident. Wenn in so einer Situation dann allerdings schon wieder Impfstoffmangel durch fehlende Beschaffung oder Verteilungsprobleme bestehe, würden einem schlichtweg die Worte fehlen. Daneben auch noch Impfungen durch Apotheker zu fordern verkenne völlig, dass die dazugehörige Anamnese, Indikationsstellung, Beratung und Nachbeobachtung ausschließlich ärztliches Tun sei und bleiben müsse – und zwar aus Gründen der Patientensicherheit.
Ein zweites aktuelles Thema sei die Digitalisierung, die die Energie binde, die man für die Impfungen und die Patientenversorgung brauche. Wem nütze ein eRezept oder eine eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), auf deren Erstellung man eine Unendlichkeit warten müsse oder die zu Systemabstürzen führten? Die Einführung von einjährigen Flächentests für alle künftigen Anwendungen der Telematikinfrastruktur sowie die dauerhafte Beibehaltung von Ersatzverfahren sei deshalb ein dringendes Anliegen der Ärzteschaft.
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