Brandenburg: Notfalldaten müssen auch offline verfügbar bleiben!

Landesärztekammer fordert Änderungen bei DVPMG

Potsdam - In seiner konstituierenden Sitzung hat sich der neu gewählte Vorstand der Landesärztekammer Brandenburg unter anderem mit dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) befasst. Insbesondere für die vorgesehene Änderung bei den Notfalldatensätzen erkannten die Vorstandsmitglieder dabei Fehlentwicklungen, die dringend korrigiert werden müssen. Denn diese Daten sollen künftig statt – wie ursprünglich vorgesehen - auf der elektronischen Gesundheitskarte direkt, nur noch als Teil einer neuen Patientenkurzakte online verfügbar sein. Ein solcher Ansatz, so der Kammervorstand, sei nicht nur praxisfremd, sondern auch in hohem Maße störanfällig.

Der Notfalldatensatz sei in aufwändigen Testverfahren entwickelt und umfangreich auf seine Praxistauglichkeit geprüft worden. Gerade Notfälle zeichneten sich dadurch aus, dass die Patienten zum Beispiel aufgrund von Schmerzen, Ohnmacht oder sonstigen Einschränkungen eben nicht dazu in der Lage seien, zur Anamnese beizutragen. Aus den gleichen Gründen sei es ihnen auch oft nicht möglich, den Ärzt*innen oder Notfallsanitäter*innen bzw. Rettungsassistent*innen mittels eines technischen Autorisierungsverfahrens den Onlinezugriff auf ihre Daten zu ermöglichen. Zudem wäre gerade in Rettungseinsätzen sowohl auf dem Land als auch in innerstädtischen Gebäuden immer wieder kein zuverlässiger Internetzugang verfügbar.

„Der derzeitige Gesetzentwurf führt daher de facto zu einer Abschaffung der stets verfügbaren Notfalldaten und stellt somit eine Verschlechterung der Versorgung dar“, erklärte Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz. Der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg erinnerte daran, dass der Schutz der Patientendaten auch derzeit sichergestellt sei, da die Daten von der Versichertenkarte nur durch Personen gelesen werden könnten, die einen elektronischen Heilberufsausweise besitzen. Der Staat sei verpflichtet, die Daseinsvorsoge und den Schutz seiner Bürger zu gewährleisten, sagte Schulz. Auch aus diesem Grund sei die Bundesregierung dringend dazu aufgerufen, den Gesetzentwurf schnellstmöglich zumindest in Richtung einer Doppellösung zu überarbeiten, die die Notfalldaten sowohl offline als auch online zur Verfügung stellt.

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