Die Versorgungslage im ärztlichen Bereitschaftsdienst spitzt sich weiter zu

Landesärztekammer Baden-Württemberg zum BSG-Urteil zur Sozialversicherungspflicht der Poolärztinnen und Poolärzte
Baden-Württemberg

Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, erklärt zur Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) und zur „Notbremse“ im ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW): „Die Lage in der Regelversorgung ist sowieso schon angespannt: Die Arztpraxen und Kliniknotaufnahmen sind voll.

Nun spitzt sich die Versorgungslage weiter zu. Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird durch den Wegfall der Poolärztinnen und Poolärzte im Rahmen der ‚KV-Notbremse‘ deutlich reduziert. Wer nun außerhalb der Praxis-Sprechzeiten den Bereitschaftsdienst aufsuchen will, muss ab sofort länger warten. Und wer den Fahrdienst des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ruft, braucht nun ebenfalls mehr Geduld. Patientinnen und Patienten werden dies kaum verstehen.

Der gut organisierte ärztliche Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg wird durch die neue Situation deutlich geschwächt und die zuletzt gut eingespielte innerärztliche Arbeitsteilung erheblich erschwert: Wer nachts den ärztlichen Bereitschaftsdienst absolviert, kann nicht am nächsten Morgen einfach weiterarbeiten. Nun wird genau das wieder verlangt.

Wir haben grundsätzlich Verständnis für die ‚Notbremse‘ der KVBW. Gleichzeitig appellieren wir an die Ärzte- und Patientenschaft, nun erst einmal einen kühlen Kopf zu bewahren. Es wird intensiv an Lösungen gearbeitet, um die neu entstandene Situation möglichst verträglich gestalten zu können. Ärztinnen und Ärzte sowie Patienten dürfen sich nicht weiter an der Gesundheitsversorgung so aufreiben wie bisher. Unser Wunsch ist, dass die Politik für Rahmenbedingungen sorgen muss, die wieder einen tragfähigen Notdienst ermöglichen.“

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