Digitale Gesundheitsversorgung: Konkreter Nutzen statt Sanktionen
Berlin - Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist kein Selbstzweck, sondern muss den Patientinnen und Patienten nutzen. Sie wird nur dann zu einem Erfolg, wenn digitale Anwendungen aufgrund ihres medizinischen Nutzens in der Versorgung gleichermaßen von Patienten und Ärzten akzeptiert wird. Darauf verweist die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG).
Daher seien die vorgesehenen Anreizmechanismen für die Erstanlage medizinischer Anwendungen, wie z. B. der Notfalldaten und der elektronischen Patientenakte, ein richtiger Schritt.
Kontraproduktiv wirken aus Sicht der Ärzteschaft die im PDSG vorgesehenen Sanktionsdrohungen. So müssten Vertragsärzte mit Honorarkürzungen rechnen, wenn sie die notwendige Hard- und Software für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte nicht rechtzeitig bereitstellen. Sie können aber die Verfügbarkeit und Lieferzeit der Komponenten nicht beeinflussen. Die BÄK fordert, diese Sanktionen ersatzlos zu streichen.
Ebenso kritisch bewertet sie die „überbordende Verlagerung“ von Auskunfts- und Beratungspflichten zur elektronischen Patientenakte (ePA) auf die Vertragsärzte. Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn sich die Unterstützung auf den aktuellen Behandlungskontext beziehen würde. Es sei aber nicht Aufgabe der behandelnden Ärzte, eine verpflichtende Beratung der Versicherten in Bezug auf Versorgungsziele und der grundsätzlichen Funktionsweise der ePA durchzuführen.
Grundsätzlich unterstützt die Bundesärztekammer das Vorhaben, Daten aus der elektronischen Patientenakte für die Forschung verfügbar zu machen. Notwendig sei aber, dass man dabei höchste datenschutzrechtliche und ethische Standards anlegt. Statt dazu in einem Spezialgesetz wie dem PDSG Vorgaben zu machen, sollte eine angemessene Regelung in einem eigenen Gesetz initiiert werden.