Digitalisierung Gesundheitswesen: Chancen nutzen
Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen. Die Ärztekammer Hamburg wertet diese Entscheidung als richtigen Schritt, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzubringen. „Wir sprechen seit vielen Jahren darüber, dass wir einfachere Abläufe im Gesundheitswesen brauchen und zeitgemäße Lösungen, um unsere Patientinnen und Patienten gut zu versorgen. Ich denke, dass wir mit den nun beschlossenen Gesetzen die Chance haben, diesem Ziel ein großes Stück näher zu kommen. Bei aller berechtigten Kritik an Details der beiden Gesetze: Diese Chance sollten wir nutzen“, so Kammerpräsident Dr. Pedram Emami.
„Klar ist aber auch: Die Technik muss funktionieren. Und da sind die Hersteller von IT-Anwendungen in der Pflicht. Sonst wächst verständlicherweise der ohnehin schon große Frust bei den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, so PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Kammer, auch mit Blick auf die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen.
Nach dem verabschiedeten Digitalgesetz soll das elektronische Rezept dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard für gesetzlich Versicherte etabliert werden. Anfang 2025 soll zudem die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden. Zugleich soll das Widerspruchsverfahren (Opt-out) greifen, wer die Akte nicht nutzen möchte, kann widersprechen. In der ePA können medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen gespeichert und nach Freigabe durch die Patientin bzw. den Patienten von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten eingesehen werden. Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auch umfangreicher angewandt werden.
Das ebenfalls beschlossene Gesundheitsdatennutzungsgesetz sieht vor, Gesundheitsdaten aus der ePA für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar zu machen. Versicherte können der Verwendung ihrer Daten widersprechen. Vorgesehen ist der Aufbau einer dezentrale Dateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht, wenn dies – so Gesundheitsminister Lauterbach – der besseren Versorgung dient, etwa bei der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Krankheiten. „Diese Nutzung der Daten sehe ich kritisch. Medizinische Schlussfolgerungen, Diagnosestellung und Beratung von Patientinnen und Patienten sind Fachfragen, die in ärztliche Hand gehören. Denn die den Kassen zur Verfügung stehenden Informationen lassen echte Rückschlüsse auf solche Erkrankungen kaum zu; dazu fehlt ihnen schlicht die Fach- und Sachkompetenz“, so Emami.