Ex-Post-Triage nicht verbieten
Der Bundestag hat am 10. November mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter anderem beschlossen, die Ex-Post-Triage zu verbieten.
Eine bereits begonnene intensivmedizinische Behandlung dürfte demzufolge nicht mehr unterbrochen werden, um alternativ einen anderen Patienten mit höheren Überlebenschancen intensivmedizinisch zu behandeln. Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, kritisierte diese Entscheidung: „Die aktuelle Überlebenswahrscheinlichkeit lässt sich bei vielen Patientinnen und Patienten erst nach einem intensivmedizinischen Behandlungsversuch verlässlich abschätzen. Durch das Verbot der Ex-Post-Triage werden sämtliche Patienten, auch diejenigen mit einer hohen Überlebenswahrscheinlichkeit, allein aufgrund ihres zeitlich späteren Eintreffens in der Klinik benachteiligt.“ Es müsse aber ohne Rechtsfolgen möglich sein, Therapieziele dem jeweiligen Krankheitsverlauf anzupassen und dadurch möglichst viele Menschen zu retten. Quitterer fordert deshalb, das Verbot der Ex-Post-Triage zurückzunehmen. Aufgrund des Gleichheitsgebots müssten alle Patienten mit einem vergleichbaren medizinischen Behandlungsbedarf Zugang zu Intensivressourcen haben. Nur mit der Möglichkeit der Ex-Post-Triage könnten Ärztinnen und Ärzte diesem Anspruch gerecht werden.