Für gute Medizin in Bayern

Bayern

Mit dem aktu­el­len Tätig­keits­be­richt (TB) 2022/23 legt die BLÄK Rechen­schaft über ihre Tätig­kei­ten für den Zeit­raum vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 ab. BLÄK-Präsi­dent Dr. Gerald Quit­te­rer erklärt dazu: „Fast drei Jahre Pande­mie, über einein­halb Jahre Krieg in der Ukraine mit unfass­bar tragi­schen huma­ni­tä­ren Folgen sowie eine Flut von Geset­zen, die in die ärzt­li­che Berufs­aus­übung eingrei­fen, waren bestim­mende Themen 2022/2023. Eine beson­dere Heraus­for­de­rung war und ist darüber hinaus die Digi­ta­li­sie­rung der BLÄK sowie die Umset­zung der neuen Weiter­bil­dungs­ord­nung (WBO), die zum 1. August 2022 in Kraft getre­ten ist. Die Aktu­a­li­sie­rung der Weiter­bil­dungs­in­halte sowie eine neue Fach­a­rzt­be­zeich­nung und acht neue Zusatz­wei­ter­bil­dun­gen sollen die WBO auf den neues­ten Stand brin­gen. Insge­samt steht die neue WBO auch für mehr Flexi­bi­li­tät, Trans­pa­renz und Quali­tät in der Weiter­bil­dung. Der neue Fokus liegt beim Erwerb von kogni­ti­ven Kompe­ten­zen und Hand­lungs­kom­pe­ten­zen.“

Ärzt­li­che Weiter- und Fort­bil­dung
Zum 31. Mai 2023 lag die Anzahl der Weiter­bil­dungs­be­fug­nisse bei 24.440 (Vorjahr: 17.832). Davon entfal­len 8.612 Weiter­bil­dungs­be­fug­nisse auf die ambu­lante haus­ärzt­li­che Versor­gung zum Fach­a­rzt für Allge­mein­me­di­zin.
Der starke Anstieg der Befug­nisse im Vergleich zum Vorjahr ist darauf zurück­zu­füh­ren, dass aktu­ell sowohl nach der neuen WBO als auch nach der WBO 2004 Befug­nisse erteilt werden. Im Berichts­zeit­raum gingen bei der BLÄK 4.314 Anträge (Vorjahr: 4.079) auf Aner­ken­nung einer Quali­fi­ka­tion nach der Weiter­bil­dungs­ord­nung (WBO) ein. Es entfie­len 2.594 Anträge (Vorjahr: 2.396) auf eine Fach­a­rzt- bzw. Schwer­punkt­be­zeich­nung. Außer­dem wurden 1.720 Anträge zur Führung einer Zusatz­be­zeich­nung gestellt (Vorjahr: 1.683).

Die BLÄK bot 36 verschie­dene eigene Fort­bil­dungs­se­mi­nare zu unter­schied­li­chen Themen­be­rei­chen an. 10 Semi­nare davon fanden als Online-Semi­nar statt. An den 1.409 Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen der Ärzt­li­chen Kreis­ver­bände (ÄKV) nahmen über 24.000 Ärztin­nen und Ärzte teil. Die BLÄK hat 75.342 Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen aner­kannt (Vorjahr: 71.999). Die Koor­di­nie­rungs­stelle Allge­mein­me­di­zin (KoStA) betreut 76 Weiter­bil­dungs­ver­bünde (WBV) in Bayern, damit ist Bayern nahezu flächen­de­ckend mit WBV versorgt. Die im Januar 2020 neu gebil­dete Koor­di­nie­rungs­stelle Fach­ärzt­li­che Weiter­bil­dung (KoStF) hat die Inter­netseite www.kostf-bayern.de veröf­fent­licht. Mitt­ler­weile werden neun fach­ärzt­li­che WBV betreut, weitere befin­den sich in Grün­dung.

Gutachter­stelle für Arzt­haf­tungs­fra­gen
Die Zahl der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die sich an die Gutachter­stelle wand­ten, um eine nach ihrer Meinung fehler­haft durch­ge­führte ärzt­li­che Behand­lung begut­ach­ten zu lassen, sank auf 932 (Vorjahr: 1.006). 927 Verfah­ren konn­ten abge­schlos­sen werden. Die Behand­lungs­feh­ler­quote ist mit 25 Prozent (Vorjahr: 27 Prozent) etwas gesun­ken. Sie entspricht in etwa der Behand­lungs­feh­ler­quote im Bundes­durch­schnitt, also der Gesamt­heit aller ande­ren Gutach­ter­kom­mis­si­o­nen und Schlich­tungs­stel­len.

Berufs­ord­nung und Rechts­fra­gen
Rund 4.940 schrift­li­che Anfra­gen zur Berufs­ord­nung sind bei der BLÄK einge­gan­gen (Vorjahr: 5.100). Dazu gehö­ren unter ande­rem Anfra­gen zu den Themen „Ver­trags­prü­fun­gen für Ärzte“, „Che­f­a­rzt­ver­träge“, „Pra­xis­netze bzw. Praxis­ver­bünde“, „Ver­träge mit Tele­me­di­zi­nan­bie­tern“, „Gut­achter­be­nen­nun­gen für Gerichte“, „Ster­be­hilfe“, „Ausstel­lung von Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gun­gen“ sowie berufs­recht­li­che Bera­tun­gen und Beschwer­den von Pati­en­ten. Die Stär­kung des Daten­schut­zes bei der BLÄK war im Berichts­zeit­raum einer der Schwer­punkte des Rechts­re­fe­rats.
Weitere Tätig­kei­ten waren unter ande­rem die Unter­stüt­zung der Ärzt­li­chen Kreis- und Bezirks­ver­bände, die Aner­ken­nung auslän­di­scher akade­mi­scher Hoch­schul­ab­sch­lüsse, sowie die Bear­bei­tung von rechts­auf­sicht­li­chen Beschwer­den, von Fragen zum Wett­be­werbs­recht, und von Regis­ter­ge­richts­an­fra­gen.

Sons­ti­ges
Im Refe­rat Medi­zi­ni­sche Assis­tenz­be­rufe (MFA) waren Ende 2022 8.884 Ausbil­dungs­ver­hält­nisse regis­triert (Vorjahr: 9.174). Davon wurden 1.370 Verträge mit Auszu­bil­den­den mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund abge­schlos­sen (Vorjahr: 1.311). Die BLÄK war auf verschie­de­nen Messen mit einem Info­stand zur MFA-Ausbil­dung vertre­ten. Im Baye­ri­schen Ärzte­blatt wurden dazu mehrere Fach­bei­träge veröf­fent­licht.
Seit April 2017 führt die BLÄK Fach­spra­chen­prü­fun­gen auf dem Sprach­ni­veau C1 durch. Grund­lage der Prüfun­gen ist eine mit dem Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege sowie mit den Regie­run­gen abge­stimmte Verfah­rens­ord­nung für Sprach­tests bei Anträ­gen auf Ertei­lung einer ärzt­li­chen Berufs­zu­las­sung. Im Berichts­zeit­raum wurden 1.826 Prüfun­gen durch­ge­führt (Vorjahr: 1.512), 1.016 Prüfun­gen wurden erfolg­reich bestan­den (Vorjahr: 886), das sind knapp 56 Prozent.

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