Flächendeckende 2G-Regeln nur bei drohender Überlastung des Gesundheitswesens gerechtfertigt
Berlin - Eine flächendeckende Einführung der 2G-Regeln lehnt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt zum jetzigen Zeitpunkt ab: „Solche Maßnahmen lassen sich nur dann rechtfertigen, wenn die Sicherstellung der stationären Versorgung von Covid-19-Erkrankten wie auch von anderen Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen akut gefährdet sein sollte“, sagte er der Rheinischen Post (17.09.2021). Es dürfe nicht um Drohkulissen und Strafmaßnahmen für Impfunwillige gehen. Entscheidend sei, eine erneute Dauerbelastung des Gesundheitswesens zu verhindern.
In der Debatte, wie die Impfquoten in Deutschland erhöht werden könnten, setzt Reinhardt auf Kommunikation und Aufklärung. Bei einer möglichen Streichung des Lohnausgleichs für Quarantäne-Anordnungen bei Ungeimpften bestehe die Gefahr, dass die Betroffenen nicht mehr meldeten, wenn sie Kontakt zu Corona-Infizierten hatten. „Solange das Infektionsschutzgesetz gilt und der Bundestag eine Pandemielage feststellt, ist es selbstverständlich, dass der Staat bei behördlichen Auflagen wie Quarantäne für Lohnersatzleistungen aufkommt“, sagte er in einem Interview mit WeltTV (15.09.2021).
Erwägungen, dass die 2G-Regel auch für Kinder gelten soll, bezeichnete Reinhardt als „definitiv kinder- und familienfeindlich“. Gehe es um Sicherheit, könne die 3G-Regel angewendet und Kinder getestet werden. Die 2G-Regel aber bei Kindern unter 12 Jahren sei „unangemessen und absurd“, betonte er.