Gehle: Ärzte dürfen nicht juristisch dazu gezwungen werden, gegen ihr Gewissen zu handeln

Kammerversammlung gegen ein Verbot der Ex-Post-Triage
Westfalen-Lippe

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat sich in ihrer Herbst-Sitzung gegen das Verbot der Ex-Post-Triage ausgesprochen und unterstützt damit diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Regelungen im Paragraph 5c des Infektionsschutzgesetzes klagen und sich insbesondere für eine Streichung des Verbots der Ex-Post-Triage im Gesetzentwurf aussprechen.

Nach den Worten von Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle teilt die Versammlung, das höchste Gremium der Ärzteschaft in Westfalen-Lippe, die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit das entscheidende Kriterium zur Zuteilung von knappen überlebensnotwendigen Ressourcen sein muss.

„Dies muss dann aber auch für alle Patienten gelten, auch für diejenigen die bereits auf der Intensivstation behandelt werden“, so Gehle. Der Ausschluss der Ex-post-Triage führe dazu, dass die ärztliche Therapiefreiheit eingeschränkt werde. „Auch werden die Ärztinnen und Ärzte gezwungen, gegen ihr Gewissen zu handeln.“

Die Umsetzung des Verbots der Ex-Post Triage würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass in einer solchen Ressourcenknappheit auf Grund gehäufter infektiöser Erkrankungen weniger Menschen überleben, „weil Ärztinnen und Ärzten juristisch die Hände gebunden werden“, so der ÄKWL-Präsident abschließend.

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