GOÄ reformieren, sprechende Medizin stärken
Die Ärztekammer Nordrhein in Düsseldorf hat heute erneut vom Bundesgesundheitsminister die zügige Novellierung der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) und damit eine Revision der völlig veralteten ärztlichen Gebührenordnung gefordert, die seit 1983 weitgehend unverändert gültig ist.
„Die zahlreichen Analogbewertungen von Leistungen, die im rückständigen Leistungsverzeichnis fehlen, führen vielfach zu Unklarheit, Verunsicherung, Rechtsstreitigkeiten und stören dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und ihren Ärztinnen und Ärzten“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, in Düsseldorf. Auch bei den Bewertungen ärztlicher Leistungen habe sich über Jahrzehnte hinweg nichts geändert − trotz Kostensteigerungen bei Praxis- und Hygienebedarf, Energiekosten und Inflation.
Das Bundesgesundheitsministerium selbst habe in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Umsetzungsstand der GOÄ-Novelle unlängst zugegeben, dass die derzeit gültige GOÄ das aktuelle medizinische Leistungsgeschehen weder hinsichtlich der Leistungsbeschreibungen noch hinsichtlich der Bewertung der ärztlichen Leistung adäquat abbilde, sagte Henke. "Trotzdem führt diese Erkenntnis beim Bundesgesundheitsminister bislang nicht dazu, diesen unhaltbaren Zustand im Bereich der Vergütung privatärztlicher Leistungen zu beenden."
In der Folge seien Ärztinnen und Ärzte seit Jahren gezwungen, nicht im Gebührenverzeichnis enthaltene Leistungen wie zum Beispiel SARS-CoV-2-Testungen oder bildgebende Verfahren in der Augenheilkunde über analoge Ziffern abzurechnen. „Doch analoge Ziffern, die für Patientinnen und Patienten nicht eingängig sind, führen zu Nach- und Rückfragen in Praxen und Kliniken und binden damit wichtige Zeit, die in der konkreten Patientenversorgung verloren geht. Das können wir uns auch angesichts des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen einfach nicht mehr leisten“, monierte der Kammerpräsident.
„Dazu kommt, dass die alte GOÄ den Wunsch der Patientinnen und Patienten nach mehr sprechender Medizin nicht adäquat abbildet“, sagte Henke. Bundesärztekammer und PKV hätten in ihrem Entwurf einer novellierten GOÄ, die dem Bundesgesundheitsminister schon auf dem Deutschen Ärztetag im Mai 2022 vorgelegt worden sei, daher die Gesprächsziffern entsprechend der Patientenbedürfnisse aufgewertet und auch E-Mail-Beratung und Videosprechstunden berücksichtigt.
"Wir Ärztinnen und Ärzte möchten keine Durchlaufmedizin. Unsere Berufszufriedenheit steigt, wenn wir uns unseren Patientinnen und Patienten mit der erforderlichen Sorgfalt und Zeit widmen können." Leider erlebten Ärztinnen und Ärzte zurzeit, dass die Politik ihnen ein modernes Vergütungssystem, dass eine zuwendende und zeitintensivere Medizin stärke, bislang verweigere. "Das muss sich ändern. Wir brauchen noch in diesem Jahr eine neue ärztliche Gebührenordnung", so der Kammerpräsident.