GVWG: BÄK kritisiert geplante Ausweitung der Mindestmengenregelung

Stellungnahme

Berlin - Die Bundesärztekammer (BÄK) bewertet die geplante Streichung der Regelungen für Qualitätszu- und Abschläge in dem Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) positiv. Ihnen habe es „stets an tragfähiger Evidenz gemangelt“, schreibt die BÄK in ihrer Stellungnahme zum GVWG-Entwurf.

Kritisch sieht die BÄK dagegen die Ausweitung und Verschärfung der Mindestmengenregelung – insbesondere, weil dies im GVWG unter den Schlagworten „Qualität“ und „Transparenz“ geschehe und die Mindestmengen nicht als ordnungspolitische Setzungen eingeordnet würden. Als sinnvoller erachtet die BÄK Vorgaben zur Strukturqualität auf wissenschaftlicher Grundlage, da diese ohne aufwändige Bürokratie umgesetzt und nachgewiesen werden könnten.

Auch die in dem Entwurf vorgesehenen einrichtungsbezogenen Vergleiche stoßen bei der Ärzteschaft auf Kritik. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass vergleichende Veröffentlichungen „quasi automatisch“ zu einer besseren Qualität in der Versorgung führten. Hinzu kommen erhebliche Zweifel am methodischen Fundament. Mit der Ausdehnung der Vergleiche auf den vertragsärztlichen Bereich werde sich „das Potenzial methodischen Scheiterns, wie man es zuletzt am Versuch der Verwendung der planungsrelevanten Qualitäts-indikatoren für einige wenige Krankenhausleistungen beobachten konnte, potenzieren“, prognostiziert die BÄK.

Bei der sektorenübergreifenden Kooperation in der Akut- und Notfallversorgung vermisst die BÄK ein „schlüssiges Gesamtkonzept“. Nachdem der Gesetzgeber es in der aktuellen Wahlperiode versäumt habe, die Notfallversorgung grundlegend zu reformieren, versuche er im GVWG nun, „als dringlich empfundene Regelungslücken“ zu schließen. So sei die geplante Einführung eines verbindlichen Ersteinschätzungsinstruments im KV-Bereich zwar sinnvoll, aber durch die Selbstverwaltung bereits in der Realisierung. Es bedürfe keiner gesetzlichen Detailregelungen, stellt die BÄK klar. Stattdessen sei grundsätzlich zu klären, nach welchen Regeln die sektorenübergreifende Zusammenarbeit in der Notfallversorgung ausgestaltet werden soll. Zudem sei es notwendig, die aus Sicht der Patienten zunehmenden akuten Handlungsbedarfe entsprechend aus zu finanzieren. Dann könnten im nächsten Schritt – angepasst an die regional vorhandenen Ressourcen – mit den Partnern der Selbstverwaltung Versorgungslösungen entwickelt werden.

Während die Bundesärztekammer die vorgesehene Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch die Krankenkassen positiv wertet, lehnt sie eine Ausweitung der Zweitmeinungsverfahren ab. Bisher sei kein Mehrwert der bestehenden Zweitmeinungsregeln für die Versorgung belegt, so die Begründung. Zudem ändere eine Ausweitung nichts an dem ohnehin bestehenden Rechtsanspruch der Versicherten.

Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) und den Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)