Ärztekammer Hamburg begrüßt Streichung des §219a

Information über Schwangerschaftsabbrüche
Hamburg

Hamburg - Der Deutsche Bundestag hat heute die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Dr. Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg, äußerte sich zustimmend zur Entscheidung der Abgeordneten. „Endlich hat sich der Gesetzgeber dazu durchgerungen, den Paragrafen 219a zu streichen. Damit ist es Ärztinnen und Ärzten erlaubt, sachlich darüber zu informieren, ob und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das war überfällig. Denn es geht bei dieser Entscheidung nicht darum, Werbung für Abtreibungen zu erlauben, sondern um konkrete Hilfe für Frauen in einer sehr belastenden Situation“, so Emami.

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg hatte als Vertretung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte bereits im Jahr 2018 gefordert, den Paragrafen 219a StGB zu streichen. „Und auch der Deutsche Ärztetag hat sich in diesem Jahr klar für die Abschaffung dieses Paragrafen ausgesprochen. Es ist gut, dass der Bundestag sich dieser Haltung heute mehrheitlich angeschlossen hat. Das hilft den Patientinnen, sich angemessen zu informieren und den Kolleginnen und Kollegen, diese Information auch zur Verfügung zu stellen“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg.

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