Initiative zum Bürokratieabbau: Ausufernder Bürokratieaufwand schadet der Patientenversorgung!
Zur Reduzierung des Bürokratieaufwands im Gesundheitswesen haben Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) und Niedersächsischer Pflegerat (NPR) dem niedersächsischen Gesundheitsministerium gemeinsame Vorschläge zur Entbürokratisierung in der ambulanten und stationären Versorgung vorgelegt.
Mit dem Ziel, die Dokumentations- und Nachweispflichten im Gesundheitswesen deutlich zu reduzieren und somit medizinisches Personal zu entlasten sowie mehr Zeit für die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen, haben die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) und der Niedersächsische Pflegerat (NPR) gemeinsame Vorschläge sowie konkrete Forderungen erstellt und an den niedersächsischen Gesundheitsminister Dr. med. Andreas Philippi übersandt. Dieser hat die Vorschläge bereits dem Bundesgesundheitsministerium weitergegeben, damit diese im laufenden Rechtsetzungsverfahren berücksichtigt werden können.
„Die ausufernden Dokumentationspflichten und der Bürokratieaufwand belasten Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal in allen Bereichen – und die dafür aufgewendete Zeit fehlt am Ende bei der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten. Das können wir so nicht mehr akzeptieren!“, betonen die Präsidentin der ÄKN Dr. med. Martina Wenker und die stellvertretende Präsidentin der ÄKN Dr. med. Marion Charlotte Renneberg. „Umso wichtiger ist es, hier nun konkrete Lösungen auf den Weg zu bringen, die diese Situation nachhaltig verändern.“
„Nicht mehr nachvollziehbare Bürokratie und immer neue Regulierungen machen den Beschäftigten in den Krankenhäusern täglich zu schaffen. Dabei handelt es sich zu einem großen Teil um Bürokratie, die weder einen medizinischen noch pflegerischen Nutzen stiftet, sondern lediglich ein Ausdruck von Kontroll- und Misstrauensbürokratie ist. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir uns diese Verschwendung von Arbeitskraft, die dringend im OP und am Krankenbett gebraucht wird, nicht mehr leisten. Die Beschäftigten werden demotiviert und in der Ausübung ihrer hochprofessionellen Arbeit behindert. Das muss schnellstmöglich abgestellt werden. Dafür haben wir gemeinsam mit der ÄKN und dem NPR erste konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet“, so Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG).
„Der Niedersächsische Pflegerat (NPR) hält die Entbürokratisierung für eine der dringendsten Unternehmungen der Zukunft, die seitens der Bundesregierung angegangen werden muss. Die Bürokratie hat aktuell ein Ausmaß angenommen, welches 30 bis 40 Prozent der täglichen Arbeitszeit von Pflegefachpersonen bindet. Diese Zeit entfällt für die unmittelbare Versorgung von Patientinnen und Patienten und führt zu einer großen Unzufriedenheit bei den Fachkräften. Der NPR hat sich daher aus voller Überzeugung an der Arbeitsgruppe zur Entbürokratisierung beteiligt und entsprechende Vorschläge eingebracht", stellt auch die Vorsitzende des Niedersächsischen Pflegerats Vera Lux fest.
Den Anstoß der Bemühungen lieferten verschiedene Gespräche mit der ehemaligen niedersächsischen Sozialministerin Daniela Behrens, MdL, die sich mehrfach für gemeinsame Anstrengungen zur Entlastung des Gesundheitswesens ausgesprochen hatte. Die nun entstandenen „Maßnahmen zur Entbürokratisierung in der ambulanten und stationären Versorgung“ enthalten praxisnahe Beispiele aus der ambulanten und stationären Versorgung und mögliche Ansätze, wie dort die Dokumentationsaufwände reduziert werden können. So hebt der Entwurf etwa hervor, dass es für eine langfristige Sicherung einer qualitativ hochwertigen und umsetzbaren medizinischen Versorgung erforderlich ist, das Engagement und die hohe Kompetenz der Mitarbeitenden anzuerkennen und zu stärken. Dazu zählt auch, die Ressource Personal nicht für ausufernde Bürokratie zu verschwenden, sondern die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass am Ende ausreichend Zeit für die Patientinnen und Patienten bleibt. Damit dies gelingt, müsse auch die unbegründete Misstrauenskultur gegenüber den Leistungserbringenden in der ambulanten und stationären Versorgung beendet werden - hin zu einer von Vertrauen geprägten Kultur.
Hintergrund:
Der Gesetzgeber hat den Mitarbeitenden in der ambulanten und der stationären Versorgung in den vergangenen Jahren eine nahezu unüberschaubare Flut von Dokumentations- und Nachweispflichten auferlegt, was eine Verlagerung der personellen Ressourcen von der unmittelbaren Versorgung hin zur Bürokratie nach sich zieht. Das Bundesministerium für Gesundheit soll gemäß § 220 Abs. 4 SGB V bis zum 30. September 2023 Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen erarbeiten. Dieses Vorhaben möchten die drei Institutionen mit ihrem Forderungskatalog unterstützen.