KammerIdent-Verfahren wieder verfügbar
Berlin – Das zwischenzeitlich gestoppte KammerIdent-Verfahren, mit dem Ärztinnen und Ärzte, die einen eArztausweis beantragen, durch einen Mitarbeiter einer Ärztekammer gemäß den Anforderungen der eIDAS-Verordnung der EU identifiziert werden, ist wieder verfügbar.
Wegen Sicherheitsmängel, die durch den Chaos Computer Club kurz vor der Jahreswende bekannt wurden, war es notwendig, kritische Bestandteile des Verfahrens zu überarbeiten.
„Wir freuen uns, dass damit neben dem PostIdent-Verfahren nun wieder ein weiteres Verfahren zur Verfügung steht“, so Erik Bodendieck, Vorsitzender des Ausschuss Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung der Bundesärztekammer.
Das KammerIdent-Verfahren wird von einem Teil der Ärztekammern als Identifizierungsvariante angeboten. Antragstellende Ärzte können sich auf dem Internetauftritt ihrer Kammer informieren, ob diese das Verfahren anbietet.