Landesärztekammer Brandenburg gegen Kommerzialisierung der Medizin
Die wachsende Kommerzialisierung der Medizin schafft immer mehr Probleme für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Die Ärzteschaft gerät dadurch nach Überzeugung der Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg zunehmend unter Druck, ihr Handeln einer betriebswirtschaftlichen Nutzenoptimierung unterzuordnen. Dies macht es notwendig, der Kommerzialisierung eine auf ärztlicher Ethik und ärztlichen Werten beruhende Haltung im Arbeitsalltag entgegenzustellen. Hierzu beschlossen die Delegierten am 25. März in Potsdam eine Resolution.
Als wesentliche Ursachen für diese Entwicklung sah die Kammerversammlung insbesondere die Vergütung der Krankenhäuser nach diagnosebezogenen Fallgruppen (DRGs) sowie den seit Jahren wachsenden Einfluss von Kapitalgesellschaften in Kliniken und ambulanten Einrichtungen. DRGs setzten in den Krankenhäusern in vielen Fällen Anreize zu einer Über-/Unter- oder Fehlversorgung im Sinne einer Durchschleusungsmedizin. Der Einfluss von Kapitalgesellschaften unterwerfe Gesundheitseinrichtungen einer unangemessenen Gewinnorientierung, die das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient in Frage stelle. Weitere Folgen seien unter anderem eine unzureichende Personalausstattung, die zu immer größerer Arbeitsverdichtung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Pflegefachkräfte und weitere Gesundheitsberufe führe. Zusätzlich fehle auch die Zeit, die für medizinisch nicht notwendige Dokumentationstätigkeiten aufgewendet werden müsse, für die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten, vor allem für das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Gespräch.
Die brandenburgischen Ärztinnen und Ärzte bekannten sich selbstverständlich dazu, mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen möglichst effizient und wirtschaftlich angemessen umzugehen. Eine auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Kommerzialisierung lehnten sie dagegen strikt ab.
Die Delegierten der Kammerversammlung forderten Politik und Verantwortliche im Gesundheitswesen dazu auf, im Rahmen der anstehenden notwendigen Reformen (beispielsweise DRG-Wesen in den Kliniken und nichtärztlichen Investoren-MVZs im ambulanten Bereich) sicherzustellen, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Entscheidungen stets zum Wohle der Patientinnen und Patienten treffen können.