Landesärztekammer zur Suizidhilfe-Debatte im Bundestag: Töten auf Verlangen verstößt gegen ärztliche Ethik
In der Bundestagssitzung am morgigen Donnerstag stehen fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidhilfe zur Abstimmung an. Damit solle unter anderem abgesichert werden, „dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“ und dass Sterbewillige unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu tödlich wirkenden Betäubungsmitteln erhalten sollen, so ist es in den Entwürfen nachzulesen. Dies sieht die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz kritisch.
„Wir sind Sterbebegleiter, aber keine Sterbehelfer“, betont der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. Günther Matheis. „Ärzte und Ärztinnen lindern und trösten. Sie heilen oft. Aber sie töten nie!“ Um die Rolle der Ärztinnen und Ärzte in diesem Diskurs zu festigen, brauche es Zeit für den Austausch. Eine übereilte Entscheidung einen Tag vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause lehnt die Landesärztekammer ab. Sollte der Bundestag dafür stimmen, müsse bei den Patientinnen und Patienten deutlich unterschieden werden, ob es sich beispielsweise um einen jungen depressiven Menschen oder einen Schwerstkranken handelt, der von seiner Ärztin/seinem Arzt auf dem Weg zum Tod palliativmedizinisch begleitet wird. Der Gesetzgeber müsse hierbei einen klaren Handlungsrahmen für Ärztinnen und Ärzte vorgeben, fordert Matheis.
Die Ärzteschaft ist selbst vor Jahren in diese Diskussion eingetreten und hat 2010 eine Weiterentwicklung der Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung vorgelegt. Auch nach der rheinland-pfälzischen Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte ist es verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. „Unser Auftrag ist es, Leben zu erhalten, Gesundheit wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden beizustehen. Die Umsetzung des Rechts auf Selbsttötung gehört nicht dazu“, sagt Matheis. Das Töten auf Verlangen verstoße gegen die ärztliche Ethik. Vielmehr sollten Palliativmedizin, Schmerztherapie und Hospizarbeit in Deutschland weiter gestärkt werden. Daher empfiehlt die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die Ablehnung der Entwürfe und fordert eine weitergehende Beratung.