Kammerversammlung kritisiert Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz
Rostock - Die Kammerversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern – das höchste Gremium der Ärzteschaft im Land – kritisiert, dass ärztliche Leistungen zunehmend durch Apotheker substituiert werden sollen und fordert ein Ende dieser Praxis. Mit dem so genannten Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz hat der Gesetzgeber forciert, dass bestimmt ärztliche Leistungen wie „ pharmazeutische Dienstleistungen“ und „erweiterte Medikationsberatung“ künftig auch durch Apotheken vorgenommen werden dürfen.
Die Kammerversammlung stellte in ihrer Sitzung am Samstag, den 18. Juni 2022, klar, dass dies einen Eingriff in die ärztliche Kompetenz darstelle. „Nur Ärztinnen und Ärzte verfügen über eine Ausbildung in Anamnese, Untersuchung, Diagnostik, einschließlich der Diffenzialdiagnostik und Pharmakotherapie“ , heißt es wörtlich in der Resolution, die an die Landesregierung übermittelt wird.
Nichtsdestotrotz sei die Zusammenarbeit zwischen der Ärzteschaft und den Apothekern ein wesentlicher Faktor für den Therapieerfolg.
Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz soll eine flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Apotheken gewährleisten und diese in Ihrer Kompetenz stärken. Das Gesetz trat bereit 2020 in Kraft. Ein kürzlich erlassener Schiedsspruch zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Deutschen Apothekerverband erlaubt den Apotheken nun fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anzubieten und über die Krankenkassen abzurechnen. Die Kammerversammlung sieht darin einen Eingriff in die Therapiehoheit der Ärztinnen und Ärzte mit Potential zur Verunsicherung
der Patienten. Die bisherige Praxis des unmittelbaren Kontakts zwischen Arzt und Apotheker im Einzelfall ist der bessere Weg zur Gewährleistung der Patientensicherheit.