Reinhardt: Cannabis-Legalisierung stoppt illegalen Handel nicht
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt hat sich mit Nachdruck gegen die geplante Legalisierung von Cannabis ausgesprochen. Der illegale Handel werde dadurch nicht gestoppt, betonte er in einem Interview mit dem Deutschlandfunk.
Länder wie Kanada, in denen die Abgabe von Cannabis bereits in gewissem Rahmen legalisiert sei, zeigten, dass dort nach wie vor 40 Prozent illegal gehandelt werden. „Das heißt, ein hochrelevanter Anteil findet weiterhin in einem Milieu statt, das illegal ist und bei dem nicht klar ist, was erworben wird. Dort werden THC-Konzentrationen angeboten, die im legalen Markt nicht erwerbbar sind“, erklärte Reinhardt.
Skeptisch zeigte sich der BÄK-Präsident zudem, ob der Cannabis-Konsum bei Jugendlichen wieder sinken wird, wenn er nach der geplanten Legalisierung erwartungsgemäß erst einmal angestiegen ist. Aus seiner Sicht fehlten detaillierte Informationen darüber, um einen übermäßigen Cannabis-Konsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verhindern, für die Cannabis nachgewiesen ernsthaft ein Problem und schädlich ist.
Reinhardt hob in dem Interview auch auf die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach geplante große Krankenhausreform ab. Eine Insolvenzwelle bei den Krankenhäusern müsse abgewendet werden. Benötigt würden vernünftige und sinnvolle Anpassungen der Krankenhauslandschaft an die Erfordernisse einer patientenorientierten Versorgung, so Reinhardt.
Im ambulanten Bereich forderte er Maßnahmen, um medizinisch nicht notwendige Arztbesuche zu begrenzen. So sieht Reinhardt den Quartalsbezug in der vertragsärztlichen Versorgung kritisch. Zum Beispiel bekomme ein Patient ein Medikament gegen Bluthochdruck, und die Packung enthalte 100 Tabletten. Damit komme er etwa drei Monate aus. „Dann muss er wieder in die Praxis kommen und muss sich das nächste Rezept abholen, weil unser ganzes Vergütungssystem auf Quartale ausgerichtet ist. Das ist nicht unbedingt notwendig“, so Reinhardt.