„Richtiges Ziel, nicht der richtige Weg“
Heute findet die Fachanhörung zum Entwurf für ein Krankenhaustransparenzgesetz statt. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, sieht bei dem geplanten Krankenhaus-Transparenzverzeichnis erheblichen Verbesserungsbedarf.
„Ich begrüße das Ziel, Patientinnen und Patienten künftig besser dabei zu unterstützen, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen bei der Auswahl von Krankenhäusern treffen zu können. Es ist gut, dass dazu auch über die ärztliche Personalausstattung informiert werden soll.
Mit der jetzt vorgelegten Formulierungshilfe wird dieses Ziel aber nicht zu erreichen sein. Der Gesetzgeber schränkt den Handlungsspielraum der Selbstverwaltung im Bereich der Qualität weiter ein, ohne selbst ein stimmiges Konzept dafür zu haben, wie Patientinnen und Patienten verlässliche und verständliche Informationen erhalten sollen.
Solange die Leistungsgruppen den Krankenhäusern nicht aufgrund verbindlicher Qualitätskriterien zugewiesen wurden, können Patientinnen und Patienten den Veröffentlichungen keine verlässlichen Qualitätsinformationen entnehmen. Wenn ungeprüfte Leistungsgruppeninformationen zur Grundlage von Leveleinstufungen gemacht werden sollen, ist auch das kein Beitrag zu verlässlicher Patienteninformation.
Auch die für die Patientinnen und Patienten entscheidende Frage, wann eine Personalausstattung wirklich ausreicht für eine gute Patientenversorgung, lässt die Formulierungshilfe offen. Hier wäre ein Bezug zum Personalbemessungssystem der Bundesärztekammer erforderlich gewesen. Stattdessen fehlt in der Formulierungshilfe sogar ein stimmiger Ansatz für die Zuordnung des Personals zu den Leitungsgruppen.
Besonders fatal wäre es, wenn das Transparenzverzeichnis am Ende bei den Leistungsgruppen mit anderen Zuordnungen arbeitet als die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Krankenhausreform. Beide Vorhaben müssen unbedingt aufeinander abgestimmt werden, sonst droht mehr Schaden als Nutzen.
Bei allen offenen Fragen scheint leider eines festzustehen: Es kommen neue, kleinteilige Meldepflichten für die Krankenhäuser, während der versprochene Bürokratieabbau weiter auf sich warten lässt. Das sind keine guten Vorzeichen für den weiteren Reformprozess.
Bei allem Verständnis für den Wunsch nach schnellen Ergebnissen: Qualitätstransparenz erfordert mehr Sorgfalt. Die Formulierungshilfe sollte deswegen im Austausch mit den Bundesländern und unter Einbeziehung des ärztlichen Sachverstandes sowie der Selbstverwaltung gründlich überarbeitet werden. Die Bundesärztekammer steht den Fraktionen und dem BMG dazu gern zur Verfügung.“