Sachsen: Boostern gegen die vierte COVID-19-Welle

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sächsische Landesärztekammer, Sächsischer Hausärzteverband und Kassenärztliche Vereinigung Sachsen mit abgestimmtem Boosterkonzept

Dresden - Die Inzidenzen in Sachsen steigen dramatisch. Die Arztpraxen werden von der Flut der Infektionen überrollt, denn zu Coronaviren kommen weitere Erkältungsviren und die Influenza hinzu. Die Impfung ist nach wie vor der wichtigste Schutz gegen die vierte Welle[1]. Um sowohl Ungeimpfte zu überzeugen als auch die dringend notwendigen Boosterimpfungen vorzunehmen, braucht es ein abgestimmtes Impfvorgehen.

Die Anzahl der Coronapatienten auf Normalstationen hat sich in den letzten 14 Tagen verdreifacht, die Anzahl der Patienten auf den Intensivstationen hat sich verdoppelt. Dabei sind mehr als 90% der Patienten entweder ungeimpft oder zwar geimpft, aber über 60 Jahre alt oder leiden an einer das Immunsystem und damit den Impferfolg beeinträchtigenden Grunderkrankung.

Daher müssen neben der Impfung der Ungeimpften im November vordringlich und möglichst zeitnah folgende Personengruppen geboostert werden:

  1. Alle, deren Impfung mehr als 6 Monate zurückliegt und die über 60 Jahre alt sind oder eine Grunderkrankung haben, die das Immunsystem beeinträchtigt (z.B. Transplantierte, Rheumapatienten, Tumorpatienten, Immunsupprimierte).
  2. alle vollständig mit AstraZeneca oder Johnson&Johnson Geimpften, auch wenn noch keine 6 Monate verstrichen sind

Anschließend werden Geimpfte geboostert, die auf Grund häufiger Kontakte besonders mit vulnerablen Gruppen einen großen Anteil an der Pandemie haben wie z.B. Mitarbeiter im Gesundheitswesen, bei der Polizei, in Schulen und Kindergärten.

Insgesamt zeigen die Daten weltweit, dass eine Boosterimpfung nach 6 Monaten bei Jüngeren und Immungesunden zwar nur einen geringeren individuellen Vorteil für den Geimpften selbst bietet, aber den Verlauf der Pandemie durch stärkere Unterbrechung von Infektionsketten – insbesondere bei den Menschen mit einer Vielzahl an Kontakten – positiv verändern kann. Dabei spielt die über den Verlauf geringere Viruslast eine große Rolle. Daher können anschließend auch diese vollständig Geimpften eine Boosterimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten, diese jedoch frühestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung.

Jetzt gilt es, schwere Verläufe und Tote zu verhindern:
•    Menschen, die geimpft werden wollen, kontaktieren zunächst telefonisch oder per Mail ihren Haus- oder Facharzt.
•    Sollten Sie keinen Impftermin bekommen, finden Sie unter
https://www.kvs-sachsen.de/buerger/corona-virus/impfende-praxen/
Praxen auch in Ihrer Nähe, bei denen Sie einen Impftermin bekommen
•    Unter https://drksachsen.de/impfaktionen.html finden Sie die Termine der mobilen Impfteams in Sachsen, auch hier können Sie geimpft werden.

Wir alle wünschen uns ein festliches Weihnachten und gemeinsam können wir es auch jetzt noch schaffen. Das Staatsministerium und die Ärzte stehen der sächsischen Bevölkerung dabei nach Kräften zur Seite!

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