Soll ambulanter Bereich aus der Notfallversorgung ausgesteuert werden?

Brandenburg

Patienten, die auch dann in die Notaufnahme eines Krankenhauses kommen, wenn sie kein Notfall sind, sollen künftig nicht mehr an Vertragsärzte oder Medizinische Versorgungszentren verwiesen werden dürfen. Dies sieht ein kurzfristig und ohne Vorwarnung erstellter und zwischenzeitlich bereits beschlossener Änderungsantrag der Ampelkoalition für das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vor. Stattdessen sollen diese Patienten noch im Krankenhaus den Integrierten Notfallzentren oder - falls vorhanden - den Krankenhäusern angegliederten und in der Regel von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Notdienstpraxen zugeleitet werden.

Diese Regelung ist sachwidrig und wird kein einziges Problem lösen, sondern unnötig neue Probleme im stationären und ambulanten Bereich verursachen. „Zudem will die Bundesregierung damit offenbar bereits Fakten schaffen, während Bund und Länder noch über eine Krankenhausreform verhandeln“, erklärt hierzu der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB), Dipl.-Med. Frank Ullrich Schulz. „Auf diese Weise führen die Parteien der Koalition die bislang von ihnen selbst vorgelegten Pläne zur Neuregelung der Notfallversorgung in einem Husarenstreich ad absurdum.“

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