Transparenzgesetz ist ein unnötiges Instrument zur Qualitätssicherung

Mecklenburg-Vorpommern

Während Herr Lauterbach das Transparenzgesetz als Einstieg in eine große Reform der stationären Versorgung preist, sehen wir als Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern diese Novelle sehr kritisch. Der Eingriff in die Landeshoheit bei der Krankenhausplanung wird mit lukrativen 50 Milliarden Euro gestaltet. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier nur ein neues bürokratisches Instrument zur Sammlung von bereits existierenden Daten geschaffen wird. Es verursacht Doppelarbeit und ist ein ungelenker Versuch, Qualität über fragliche Parameter zu definieren und schafft zusätzlich eine Konkurrenz zwischen den Krankenhäusern anstatt diese sinnvoll zu verzahnen. Die Ärzteschaft wurde und wird in dieser Diskussion nicht miteinbezogen. Dabei wird die Qualitätssicherung bereits im Gesetz für Heilberufe in den Bereich der ärztlichen Selbstverwaltung verortet – ein weiteres Gesetz ist also unnötig!

Die Arbeitsweise und Taktik des Bundesministers halten wir zumindest für fragwürdig – weitere notwendige Reformbestrebungen wurden an die gestrige Einigung im Vermittlungsausschuss gebunden und damit viel zu lange zurückgehalten. Dieses Vorgehen gefährdet die Existenz von Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern, da auch jetzt das Problem der hohen Energie-, Personal und Wirtschaftskosten nicht gelöst ist. Wir kritisieren ausdrücklich den Umgang der Politik mit denen, die tagtäglich mit hohem Einsatz die Versorgung von Patienten realisieren! Ob die nun anstehenden weiteren Reformbestrebungen den gewünschten Erfolg aufweisen, werden wir kritisch beurteilen müssen.

Der Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

www.aek-mv.de