Vergabe medizinischer Ressourcen im Falle eines Kapazitätenmangels
Berlin - Die Bundesärztekammer hat auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als sogenannte sachkundige Dritte eine Stellungnahme zu einer Verfassungsbeschwerde wegen Unterlassens gesetzgeberischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie erstellt und an das BVerfG übersandt. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber bisher keinen spezifischen rechtlichen Rahmen zum Umgang mit Ressourcenknappheit bei Pandemien vorgegeben hat. In ihrer Verfassungsbeschwerde fordern die Klägerinnen und Kläger, dass der Gesetzgeber für den Fall einer Ressourcenknappheit im Rahmen einer Pandemie bei der Allokation intensivmedizinischer Ressourcen aktiv wird. Die Bundesärztekammer bezieht in ihrer Stellungnahme zu neun vom Bundesverfassungsgericht zu diesem Themenkomplex übermittelten Fragen Stellung.